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Einen Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main Süd auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main Süd & Umgebung mit Fachgebiet Familienrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

4 Anwälte im 40 km Umkreis von Frankfurt am Main Süd
Rechtsanwalt Bernhard Henrich Frankfurt
Rechtsanwalt Bernhard Henrich
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt
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Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
Kanzlei Binder-Sedlacek
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Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider Wiesbaden
Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider
Rechtsanwältin und · Fachanwältin für Familienrecht
Uhlandstraße 4 (Villa Justitia), 65189 Wiesbaden
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Frankfurt am Main Süd
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Informationen zur Ehescheidung

Ist eine Ehe zerrüttet und wird auch nicht mehr gelebt, ist die Scheidung oft der einzige Weg. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.

Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Neben getrennten Konten ist es auch wichtig, dass ab dem Tag der Trennung jeder Partner für seine Verbindlichkeiten selbst aufkommt, auch wenn eine räumliche Trennung wirtschaftlich nicht tragbar ist. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Das deutsche Scheidungsrecht verlangt, dass sich die Parteien vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.

Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens

Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Sind nach der Trennung bereits drei Jahre vergangen ist die Scheidung ohne Angabe weiterer Gründe möglich. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main Süd, der sich in Scheidungsfällen auskennt.

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Wurde für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt, ist nun dieser Zugewinn zu ermitteln.

In den letzten Jahren lag die Anzahl an Scheidungen auf hohem Niveau.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Familienrecht und die Corona Pandemie

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Welche Folgen kann eine Impfweigerung für den umgangsberechtigten Partner haben? Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Geldunterhalt meint den finanziellen Beitrag des Unterhaltes. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Ermittlung des Kindesunterhaltes

Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Unterhalt für den Ehegatten

Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass der Lebensunterhalt nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Beantragen Sie möglichst zeitnah Ihren Unterhalt, da eine Verzögerung sich zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Der Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalt wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch der Partner laufende Kosten hat und die mit seinem Gehalt bestreiten können muss. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.

Die Berechnung des Unterhalts

Die Unterhaltsberechnung kann schnell kompliziert und undurchsichtig werden. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Unterhaltsvorschuss

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Möchte man Informationen über Unterhaltsvorschuss, so wendet man sich an das kommunale Jugendamt.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.

Sorgerecht und Kindeswohl

Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Verheiratete Eltern tragen das gemeinsame Sorgerecht. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden.

Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?

Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.

Das alleinige Sorgerecht

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Frankfurt am Main Süd der sich im Sorgerecht auskennt.

Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils

Wem hilft der Anwalt für Familienrecht ?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

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