Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Lübeck Innenstadt
Marxen, Barge-Marxen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht · Notarin · Mediatorin
Fünfhausen 1, 23552 Lübeck
Susann Barge-Marxen, Ihre Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Lübeck. Wenn Sie eine Rechtsberatung im Familienrecht oder im Erbrecht wünschen, dann stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu mir auf, und wir besprechen alles Weitere. Meine Kompetenzen für Sie. Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Familien- und Erbrecht abgelegt. Im Anschluss trat ich mein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle an. Nach erfolgreichem Abschluss meiner beiden Staatsexamina erhielt ich die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und arbeite seitdem als selbstständige Rechtsanwältin. Zudem habe ich Kompetenzen auf dem Gebiet der Mediation, also der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ich bin darüber hinaus auch Lehrbeauftragte an diversen juristischen Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel der juristischen Fakultät an der Universität Kiel. Meine Arbeitsweise. Wenn Sie sich dazu entschließen, mir Ihren Fall anzuvertrauen, dann möchte ich mir dieses entgegengebrachte Vertrauen auch verdienen. Ich nehme mir für Sie die notwendige Zeit ...mehr
Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung
Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .
Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.
Dies ist der Fall, wenn ein Fortführen der Ehe für einen Ehepartner nicht zumutbar ist. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.
Drei Trennungsjahre
Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
An was muss man bei einer Scheidung denken?
Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Lübeck Innenstadt, der sich in Scheidungsfällen auskennt.
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Im Jahr 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt 153.500 Ehen geschieden.
Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest. Haben die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, so ist eine Scheidung meist sehr viel unkomplizierter.
Familienrecht während Covid-19 Pandemie
Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Kann sich das Thema Impfen auf die Umgangsberechtigung auswirken? Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.
Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Deutschland und seine Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt
Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel „unterhaltsrelevantes“ Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich – sofern ein Anspruch vorhanden ist – die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann bewirken, dass eine Scheidung schneller und unkomplizierter wird. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.
Selbstbehalt in Kürze
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.
Unterhaltsberechnung
Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.
Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.
Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?
Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Die kommunalen Jugendämter bekommen die Unterhaltsforderungen in Höhe des Vorschusses von dem alleinerziehenden Elternteil übertragen und fordern diesen dann beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder ein. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.
Welcher Elternteil teilt seinen Alltag mit dem Kind?
Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.
Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.
Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Nur bei Gefährdung des Kindes kann ein gemeinsames Sorgerecht in ein alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden. Eine pauschale Aussage, wie „der Vater ist ein schlechter Umgang für das Kind“, reicht für eine Begründung nicht aus. Das Familiengericht wird die Eignung der Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Sachverständigen prüfen ehe es ihm stattgibt oder ablehnt. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in Lübeck Innenstadt.
Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!
Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Ist der Anwalt für Familienrecht unumgänglich?
Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.