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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in München Solln

Rechtsanwältin Gesine Arning München
Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Wolfratshauser Straße 240, 81479 München
089 - 74997420
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Gesine Arning, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in München. Herzlich willkommen auf meinem Profil! Haben Sie Fragen zum Ehevertrag, zur Scheidung oder zum Sorgerecht? Benötigen Sie Hilfe für erbrechtliche Fragen? Als Fachanwältin für das Erbrecht und Familienrecht helfe Ihnen effektiv und schnell weiter! Über das Kontaktformular auf der rechten Seite können Sie mich direkt erreichen, sodass wir einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren können. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Familienrecht. Seit 1995 bin ich als Anwältin tätig und betreue Sie gerne zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht in meiner eigenen Kanzlei Arning und Kollegen im Münchener Süden. Zudem bin ich berechtigt den Fachanwaltstitel sowohl für Erbrecht als auch für Familienrecht zu tragen. Ein Fachanwaltstitel ist nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltslehrgangs der Nachweis vertiefter theoretischer Kenntnisse sowie der besonderen praktischen Erfahrung. Profitieren Sie von über 25 Jahren Berufserfahrung. Wo andere aufgeben, helfe ich ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Sind in einer Ehe die Gegensätze nicht zu überbrücken, lässt man sich scheiden. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.

Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.

Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Darüber, was mit den Vermögenswerten geschieht, die während einer Ehe angewachsen sind, ist Einigkeit zu erzielen. Ein Anwalt für Familienrecht in München Solln liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen

Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.

Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Corona und das Familienrecht

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt

Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.

Alimente - der so genannte Barunterhalt.

Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt - bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Die getrennten Eltern kümmern sich gemeinsam um den Unterhalt des Kindes indem einer das Geld beisteuert, der andere den täglichen Sorgfaltspflichten nachkommt.

Ermittlung des Kindesunterhaltes

Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Ehegattenunterhalt

Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes beeinflussen. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Je nach Sachverhalt können so gute Lösungen für alle Parteien gefunden werden. Dies vermeidet viele weitere Konflikte.

Der Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.

Die Berechnung des Unterhalts

Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Der Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.

Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?

Einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende stellen, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder erhalten. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Das Familiengericht kann, auf Antragstellung eines Elternteils, strittige Themen für das Kind klären, wenn die Eltern sich nicht einigen können.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.

Das alleinige Sorgerecht ist in Deutschland die Ausnahme.

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in München Solln.

Vorsorgen für den Notfall!

Für verheiratete Eltern hat die Sorgerechtsverfügung erst einmal keine hohe Relevanz, da das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils auf das noch lebende Elternteil übergeht. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Wem hilft der Anwalt für Familienrecht ?

Bei Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt immer eine wichtige fachliche Instanz und seinem Mandanten eine wichtige Unterstützung, egal um welche Situation es sich handelt. Selbst bei außergerichtlichen Streitereien kann ein Anwalt mit seiner Kompetenz helfen die eigenen Interessen durchzusetzen.

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