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Anwälte und Kanzleien für Familienrecht in Osnabrück West finden

Rechtsanwalt Steffen König Osnabrück
Rechtsanwalt Steffen König
Anwaltskanzlei Steffen König
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück
0541 - 600150
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Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück, Steffen König. Unser Credo ist: Anwaltliche Beratung mit Erfahrung und Kompetenz! In diesem Sinne berate und vertrete ich Sie gerne als Fachanwalt für Familienrecht in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf! Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Familienrecht. Seit fast 20 Jahren arbeite ich als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht. Zur Vertiefung meiner Kenntnisse habe ich mich erfolgreich zum Fachanwalt für Familienrecht qualifiziert. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zur Erweiterung meines Fachwissens ist für mich selbstverständlich. Bei mir erwartet Sie aber nicht nur eine höchstqualifizierte fachliche Rechtsberatung, sondern auch ein einfühlsamer Ansprechpartner. Durch meine Ausbildung zum Mediator gelingt es mir in vielen Fällen bereits außergerichtlich die Ziele meiner Mandanten durchzusetzen. Auch wenn Ihre familienrechtliche Situation kompliziert erscheint - gemeinsam finden wir eine Lösung! Wie ich im Familienrecht arbeite. Ich biete Ihnen erst einmal ein persönliches Beratungsgespräch an, damit Sie mir ...mehr
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junge Familie sitzt bei einem Rechtsanwalt
junge Familie sitzt bei einem Rechtsanwalt ©freepik - mko

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft

Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.

Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.

Das Trennungsjahr vor einer Scheidung

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Geht ein Partner wiederholt fremd, kann dies als Missachtung gesehen werden und ist ein ausreichender Trennungsgrund. Der wohl harmonischste Weg, wenn eine Beziehung gescheitert ist, ist der einer einvernehmlichen Scheidung. Da für eine Scheidung im deutschen Scheidungsrecht Anwaltszwang herrscht, muss sich das ehemalige Paar vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.

Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens

Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Osnabrück West, der sich in Scheidungsfällen auskennt.

Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen

Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Kinderlose Ehepartner lassen sich in aller Regel vor dem Gericht des Antraggegners scheiden es sei denn, einer der beiden Ehepartner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dies ist dann entscheidend für den Gerichtsstand. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die „noch Eheleute“. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.

Familienrecht und die Corona Pandemie

Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Unterhalt im Familienrecht

Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Deutschland und seine Unterhaltspflicht. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, jedoch ist darauf Rücksicht zu nehmen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Die Berechnung des Kindesunterhalts

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Ehepartner eventuell Anspruch auf Unterhalt hat. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Der Anspruch ist möglichst schnell zu beantragen, da er auch zu spät gestellt werden, und sich dies bis hin zur Rente als Nachteil erweisen kann. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.

Der Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.

Die Unterhaltsberechnung

Die Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungen können sehr schnell sehr kompliziert werden. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Möchte man Informationen über Unterhaltsvorschuss, so wendet man sich an das kommunale Jugendamt.

Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Ändert sich der Status des Alleinerziehenden durch z.B. Heirat, wird die Unterhaltsvorschusszahlung eingestellt.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes

Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden und "schlechter Umgang" ist als Begründung nicht ausreichend. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Osnabrück West der sich im Sorgerecht auskennt.

Vorsorgen für den Notfall!

Eine abgeschlossene Sorgerechtsverfügung regelt im Todesfalle der Eltern oder auch nach einem schweren Unfall wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind ihren Willen zu äußern, bei wem das Kind aufwachsen soll. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.

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