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Anwaltssuche für Familienrecht in Petershagen

Rechtsanwältin Anita Hillesheim Berlin
Rechtsanwältin Anita Hillesheim
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Helene-Weigel-Platz 1, 12681 Berlin
030 - 54 70 92 50
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Anita Hillesheim, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Marzahn-Hellersdorf. Sie befinden sich gerade mitten in der Scheidung oder in einer belastenden Trennungssituation und benötigen rechtlichen Beistand? Bei allen ehelichen Problemen und rechtlichen Fragen rund um das Familienrecht bin ich gerne für sie da. Rufen Sie einfach in meiner Kanzlei an oder schreiben mir eine E-Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Worin liegen meine Kompetenzen im Familienrecht?. Seitdem ich 2003 das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen habe, bin ich als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Neben dem Verkehrs- und Zivilrecht habe ich mich vor allem auf das Familienrecht spezialisiert. Um meinen Mandanten kompetent und professionell zur Seite stehen zu können, besuche ich regelmäßig Fortbildungen und habe zusätzlich die Prüfung zur Fachanwältin im Familienrecht absolviert. Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich zudem seit 2003 als Berufsbetreuerin bestellt. Wie arbeite ich im Familienrecht?. Nachdem Sie mit mir einen Termin vereinbart haben, ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.

Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.

Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.

Der Regelfall - Scheidung nach einem sogenannten Trennungsjahr

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Finden Sie mit uns einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Darüber, was mit den Vermögenswerten geschieht, die während einer Ehe angewachsen sind, ist Einigkeit zu erzielen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Petershagen

Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.

Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Die Ehescheidung ist an dem Familiengericht einzureichen, wo der Ehegatte mit allen gemeinschaftlichen, minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Eine Ehescheidungsvoraussetzung ist der Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehegatten. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.

Covid-19 und Familienrecht

Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Besonders betroffen sind das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht und welche Auswirkungen z.B. eine angeordnete Quarantäne hat. Kann sich das Thema Impfen auf die Umgangsberechtigung auswirken? Der Rat eines Anwalts für Familienrecht ist der sicherste Weg um in dieser sich möglicherweise auch schnell veränderten Gesetzeslage rechtssicher beraten kann.

Unterhalt im Familienrecht

Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.

Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche

Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.

Ermittlung des Kindesunterhaltes

Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich „unterhaltsrelevantes“ Einkommen berücksichtigt. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Unterhalt für den Ehegatten

Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel „unterhaltsrelevantes“ Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich – sofern ein Anspruch vorhanden ist – die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass der Lebensunterhalt nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. Je nach Sachverhalt können so gute Lösungen für alle Parteien gefunden werden. Dies vermeidet viele weitere Konflikte.

Der Selbstbehalt

Mit Selbstbehalt wird gesichert, dass dem zu Unterhalt verpflichteten Elternteil genügend Geld verbleibt um seine laufenden Kosten zu decken. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.

Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Der Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.

Einen Vorschuss vom Unterhalt?

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.

Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?

Einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende stellen, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder erhalten. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Ändert sich der Status des Alleinerziehenden durch z.B. Heirat, wird die Unterhaltsvorschusszahlung eingestellt.

Sorgerecht und Kindeswohl

Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Petershagen zuverlässigen Rechtsrat.

Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.

Wie kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

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