anwaltssuche
Suche

Rechtsanwälte für Kaufrecht in Hanau auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Alexander Jahn Hanau
Rechtsanwalt Alexander Jahn
Jahn Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sandeldamm 24a, 63450 Hanau
06181 - 916460
Kontaktformular

Herzlich willkommen auf unserer Kanzleiseite Jahn Rechtsanwälte bei anwaltssuche.de!. Unsere Anwaltskanzlei Jahn Rechtsanwälte mit derzeit drei Rechtsanwälten an zwei Standorten in Hanau und in Köln bietet seit mehr als 20 Jahren mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Einzelpersonen fundierte Rechtsberatung und moderne Rechts-Dienstleistungen in zahlreichen Rechtsbereichen. Was können wir für Sie tun?. Wir sind mit Rat und Tat für Sie da, wenn es um rechtliche Fragen in zentralen Lebenssituationen, im Streitfall und bei Entscheidungen zur Vorsorge geht. Unsere Mandanten beraten und vertreten wir vornehmlich in den Fachgebieten Insolvenzrecht, Forderungseinzugsrecht, Inkasso, Schuldnerberatung, Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie im IT- & Internetrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Wir sind aber auch bei Anliegen in anderen Rechtsgebieten kompetente Ansprechpartner für Sie. Die Philosophie unserer Kanzlei. Die Mandanten von Jahn Rechtsanwälte schätzen die Geradlinigkeit, Transparenz und Offenheit, die sie im Kontakt mit unseren Anwälten erfahren. Niemals verlieren wir die Interessen unserer Mandanten aus den Augen, stets arbeiten ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Kaufrecht in Hanau
Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur
Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur ©freepik - mko

Kaufrecht

Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Trotzdem gibt es im BGB §§ die eingehalten werden müssen. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.

Pflichten näher beschrieben

Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Der Käufer hingegen verpflichtet sich mit Abschluß des Kaufvertrages zur vereinbarten Zahlung. Verkauft eine Privatperson an eine andere Privatperson so unterliegen sie anderen Regelungen als Unternehmen die einen Kaufvertrag schließen. Eine Gewährleistungspflicht an der Ware kann zum Beispiel ausgeschlossen werden. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Das Recht auf Mängelrüge

Fehlt der Ware eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft, so nennt man dies einen Mangel. Der Käufer hat nun unterschiedliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Er kann den Verkäufer zum Umtausch, oder zur Nachbesserung auffordern. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.