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Rechtsanwalt für Kaufrecht in Kaiserslautern

Rechtsanwältin Antje Martens Kaiserslautern
Rechtsanwältin Antje Martens
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
0631 - 36139620
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Antje Martens, Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kaiserslautern. Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwältin sowie ein kurzes Portrait meiner Kanzlei in Kaiserlautern. Gerne stelle ich Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte und Dienstleistungen vor! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Spezialistin in der Beratung und Vertretung für die wichtigsten Rechtsgebiete zur Verfügung. Das sind: In erster Linie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dem ich den Titel einer Fachanwältin führe. Meine Expertise erstreckt sich aber auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere. In allen biete ich meinen Mandanten umfassende Beratung, liefere Entscheidungshilfen und Beistand und vertrete Ihre Interessen entschieden vor Gericht. Meine Mandanten, meine Arbeit. In meiner Arbeit lege ich hohen Wert auf eine faire, offene Beratung. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem zu mir ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Kaiserslautern
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Kaufen und das Kaufrecht

Kaufverträge benötigen keine äußere Form. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Manchmal werden ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig, wie beim Immobilienkauf zum Beispiel.

Pflichten näher beschrieben

Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Bedingung muß eine mängelfreie Ware sein. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Rechte bei Mängeln

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Minderung der Kaufsumme. Der Verkäufer ist auch durch die Gesetzgebung geschützt. Er darf in der Regel "nachbessern", also eventuelle Mängel beseitigen, die der verkaufte Gegenstand aufweist. Weist der gekaufte Gegenstand keinerlei Mängel auf, kann der Käufer nicht grundsätzlich einfach vom Vertrag zurücktreten. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.

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