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Anwälte und Kanzleien für Kaufrecht in Kaiserslautern finden

Rechtsanwältin Antje Martens Kaiserslautern
Rechtsanwältin Antje Martens
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
0631 - 36139620
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Antje Martens, Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kaiserslautern. Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwältin sowie ein kurzes Portrait meiner Kanzlei in Kaiserlautern. Gerne stelle ich Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte und Dienstleistungen vor! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Spezialistin in der Beratung und Vertretung für die wichtigsten Rechtsgebiete zur Verfügung. Das sind: In erster Linie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dem ich den Titel einer Fachanwältin führe. Meine Expertise erstreckt sich aber auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere. In allen biete ich meinen Mandanten umfassende Beratung, liefere Entscheidungshilfen und Beistand und vertrete Ihre Interessen entschieden vor Gericht. Meine Mandanten, meine Arbeit. In meiner Arbeit lege ich hohen Wert auf eine faire, offene Beratung. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem zu mir ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Kaiserslautern
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Überblick über das Kaufrecht

Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Beide Parteien haben laut BGB Rechte aber auch Pflichten. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Ein Händler kann diese Gewährleistung bestenfalls auf minimal ein Jahr verkürzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Dem Käufer stehen bei Feststellen eines Mangels mehrere Optionen offen. Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Die Beseitigung des Mangels bzw. die Nachbesserung muss dem Hersteller folglich ermöglicht werden. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Kaufrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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