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Anwälte für Kaufrecht in Mering für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Klaus Huttenlocher Königsbrunn
Rechtsanwalt Klaus Huttenlocher
Gotenstraße 4, 86343 Königsbrunn
08231 - 965528
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Klaus Huttenlocher, Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Königsbrunn. Willkommen auf meinem Profil! Wenn Sie einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt in der Nähe von Augsburg suchen, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse! Aber auch im Erbrecht, Kaufrecht und Arzthaftungsrecht helfe Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Meine Kompetenzen. Grundsätzlich stehe ich meinen Mandanten bei allen Fragen des Strafrechts sowie des Zivilrechts zur Seite. Im Strafrecht stehe ich Ihnen sowohl beratend während des Ermittlungsverfahrens, als auch als Verteidiger im Strafverfahren, zur Verfügung. Im Bereich des Zivilrechts verfüge ich über die größte Erfahrung im Erbrecht, Kaufrecht und Arzthaftungsrecht. Ich unterstütze Sie auch gerne in allen anderen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir sehen wie ich Ihnen helfen kann! Meine Arbeitsweise. Es hat sich bewährt, die Anliegen meiner Klienten im Rahmen eines ersten persönlichen Gesprächs zu erörtern. Bei dieser Erstberatung kläre ich Sie über die ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Mering
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft ©freepik - mko

Kaufrecht

Kaufverträge benötigen keine äußere Form. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Zusammen mit weiteren allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen regelt das Kaufrecht, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.

Rechte und Pflichten kurz erläutert

Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Das bedeutet nichts anderes als dass der Verkäufer die Ware dem Kunden übergibt und mit der Ware auch der Eigentumsanspruch auf den Kunden übergeht. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Ein Händler kann diese Gewährleistung bestenfalls auf minimal ein Jahr verkürzen. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Ein Mangel besteht dann, wenn der Gegenstand eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaft nicht hat. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Er darf in der Regel "nachbessern", also eventuelle Mängel beseitigen, die der verkaufte Gegenstand aufweist. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.

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