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Anwaltssuche für Migrationsrecht in Dortmund Innenstadt

Rechtsanwalt Fabian Sauer Sprockhövel
Rechtsanwalt Fabian Sauer
Rechtsanwalt
Schulstraße 3, 45549 Sprockhövel
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Fabian Sauer, Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht. Sie haben ein ausländerrechtliches Problem, das Sie schnell und erfolgreich in Ihrem Sinne lösen wollen? Dann kann ich Ihnen als auf das Migrationsrecht spezialisierter Anwalt helfen. Recht haben und Recht bekommen. Mit umfassendem Fachwissen in meinen Rechtsgebieten, insbesondere im Migrationsrecht, verhelfe ich Ihnen schnell und kompetent zu Ihren Ansprüchen. Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt meiner Arbeit. Als spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen erstklassige Beratung und Vertretung. Ich betreue Mandanten in Dortmund, aber auch deutschlandweit. Meine Arbeitsweise. Ich spreche mit meinen Mandanten nicht in kompliziertem Juristendeutsch. Bereits in der Erstberatung werde ich Ihnen nachvollziehbar und klar darlegen, welche Erfolgschancen in Ihrem Fall bestehen und Ihnen auch die Risiken klar aufzeigen. Das Ziel meiner Beratung sehe ich darin, mit Ihnen gemeinsam einen bestmöglichen Weg zu finden, Ihrem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Von kostenintensiven Maßnahmen, die keine Erfolgsaussichten für Sie bringen, werde ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Dortmund Innenstadt
Flugzeug und Reispass mit Miniaturfiguren
Flugzeug und Reispass mit Miniaturfiguren ©freepik - mko

Migrationsrecht kurz erläutert

Asylrecht und Aufenthaltsrecht befassen sich beide mit Migration. Grundsätzlich hat ein in seinem Land politsch verfolgter Ausländer das Recht auf Asyl in Deutschland. Für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen. Asyl wird also nicht gewährt, wenn man aus einem anderen EU-Land einreist oder das jeweilige Heimatland als sogenanntes sicheres Herkunftsland ausgewiesen ist. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Durch die dann hereinbrechende Flüchtlingswelle wurden die Kapazitäten des BAMF jedoch überlastet. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht wurden nötig, wie z.B. die Verlängerung der Residenzpflicht auf sechs Monate, und im Asylpaket I bereits im Oktober 2015 verabschiedet. Albanien, Montenegro und Kosovo wurden als sichere Herkunftsländer eingestuft und Integrationskurse für Asylanten wurden verpflichtend eingeführt. Im Frühjahr 2017 wurden zusätzliche Gesetzesänderungen verabschiedet. Hierunter fällt auch die mögliche Verpflichtung von Asylsuchenden zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen während der Dauer des Asylverfahrens bis zu max. 24 Monaten. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Dortmund Innenstadt kennt die aktuelle Rechtslage und kann daraus Ihre derzeitigen Rechte ableiten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Wer hat in Deutschland Aufenthaltsrecht?

Neben politisch motivierten Asylanten gibt es eine Vielzahl von Personen mit anderen Nationalitäten, die in Deutschland leben möchten. Zu unterscheiden ist auch ob der Antragsteller aus einem EU Land kommt oder aus dem nicht EU-Ausland. Ohne Aufenthaltstitel ist es für Nicht EU-Bürger nicht gestattet sich längere Zeit in Deutschland aufzuhalten. Der Begriff Aufenthaltstitel fasst die unterschiedlichen Einreisegenehmigungen zusammen, wie etwa Visum, Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte. Die Bedingung eines gültigen Aufenthalttitels gilt auch für Asylanten. Ein Einreisewilliger muss für seine Einreise und die Genehmigung eines Aufenthaltstitels immer einen Zweck angeben. Das Aufenthaltsgesetz nennt folgende Aufenthaltszwecke als Voraussetzung: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Die meisten Aufenthaltstitel unterliegen einer zeitlichen Befristung. Um in den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung zu gelangen, bedarf es genau umschriebener Voraussetzungen. Ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, gute Kenntnis der deutschen Sprache und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Kranken- und Rentenversicherung. Der Hauptwohnsitz hat auch der Ort für die Antragstellung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung zu sein. Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Haben Sie Probleme oder Fragen zu Einzelfällen, so ist ebenfalls die örtliche Ausländerbehörde, oder auch das BAMF der richtige Ansprechpartner. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Allerdings wird darauf geachtet, dass der Antragsteller ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Nach § 50 des AufenthG ist ein Ausländer dazu verpflichtet auszureisen, wenn er keinen Aufenthaltstitel (mehr) besitzt. Das Gesetz listet die Gründe für eine Ausweisung unter § 51 AufenthG auf. Wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, so geht dies sehr oft einher mit einem Wiedereinreiseverbot. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Staatliche Behörden setzen dann die Maßnahme um, um die Ausreise einer ausländischen Person ohne Aufenthaltstitel zu erzwingen. Das BAMF ist zuständig für die Prüfung ob es für den Zielstaat ein Abschiebeverbot gibt. Wird einem Asylsuchenden kein Aufenthaltstitel zuerkannt, so kann eine Abschiebung trotzdem, aus tatsächlichen (fehlender Pass) oder rechtlichen (schwere Krankheit) Gründen, unmöglich sein. Die befristete Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Der Staat hat das Recht, eine Person in Abschiebehaft zu nehmen, wenn zu befürchten ist, dass sie sich durch Flucht dem Vollzug der Ausweisung entziehen würde. Deutschland ist ein sehr geregelter Staat mit einem funktionierenden Rechtssystem. Dies gilt auch für das Migrationsrecht. Trotzdem kommt es oft vor, dass Behörden sich bei einem Vorgang uneins sind oder ein falsches Urteil getroffen wird. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Migrationsrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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