Einen Anwalt für Sozialhilferecht in Berlin Hellersdorf auf Anwaltssuche finden
P I P E R Rechtsanwälte
Storkower Straße 158, 10407 Berlin
Jan Bergmann, Ihr Rechtsanwalt für Sozial- und Migrationsrecht in Berlin. Das Job-Center will Ihre Miete nicht übernehmen, verlangt Geld zurück oder verhängt grundlos Sanktionen? Das müssen Sie nicht einfach so hinnehmen! Als spezialisierter Anwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen diese Probleme aus der Welt zu schaffen. Ich unterstütze Sie zudem gerne bei Asylanträgen oder sonstigen Fragen des Migrationsrechts. Vita und Werdegang. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Freien Universität Berlin. Noch während des Studiums begann ich als freier Mitarbeiter in der renommierten Kanzlei Waitschies & Ziegenhagen in Berlin tätig zu werden und konnte dort einige lehrreiche Jahre verbringen. Nachdem ich meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhalten hatte, trat ich in die Kanzlei Piper & Partner ein. Seit nun mehr als 3 Jahren kümmere ich mich vertrauensvoll um die Probleme all derer, die Hilfe in den Bereichen des Sozialrechts und des Migrationsrechts benötigen. Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, ...mehr
Das Sozialrecht
Das Sozialrecht ist in drei Sparten unterteilbar. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil der zum Sozialrecht gehört. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier von den meisten hinzugerechnet. Das alles ist im Sozialrecht geregelt Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Ein Anwalt für Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet näher erläutern. Aus dem Bundessozialhilfegesetz wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe
Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so seine Gebühren von der Staatskasse begleichen lassen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis eine wichtige Stütze, wenn man in einer schwierigen Situation das Sozialrecht betreffend Rat und Beistand braucht.