Rechtsanwalt für Sozialhilferecht in Bonn Beuel
Schneider & Schneider Rechtsanwälte - Fachanwälte
Kesselgasse 5, 53111 Bonn
Johannes Schneider, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht in Bonn. Sie haben Fragen zum Sozialrecht oder zum Verwaltungsrecht? Oder Sie möchten die Dienste eines Mediators in Anspruch nehmen? Wenden Sie sich an mich und profitieren Sie von meiner Fachkenntnis und meiner Erfahrung! Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich gerne an. Sie konnten mich während der Bürozeiten nicht erreichen oder haben nur außerhalb der Bürozeiten Zeit? Dann schreiben Sie mir einfach eine E-Mail über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ich freue mich auf Sie! Meine Vita. Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn legte ich 2003 mein erstes Staatsexamen ab. In den darauffolgenden zwei Jahren war ich als Referendar am Landgericht Bonn und u.a. an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und am Deutschen Wirtschaftsbüro Taipei in Taiwan tätig. Im Jahr 2005 beendete ich meine Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen und arbeite nun seitdem als Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei ...mehr
Sozialrecht kurzgefasst
Was findet man im Sozialrecht? Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Sozialrecht. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Sozialrecht in Ihrer Region. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe
Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis eine wichtige Stütze, wenn man in einer schwierigen Situation das Sozialrecht betreffend Rat und Beistand braucht.