Rechtsanwälte für Sozialhilferecht in Hamburg Wandsbek auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Claus-Ferck-Straße 1b, 22359 Hamburg
Lenore Paschen, Ihre Fachanwältin für Sozialrecht in Hamburg. Ich begrüße Sie herzlichst auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Sind Sie Leistungsempfänger von Sozialleistungen und brauchen juristischen Beistand? Als Fachanwältin für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten! Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Sozialrecht. Seit 1994 bin ich als Rechtsanwältin tätig und führe meine eigene Kanzlei im schönen Hamburg. In über 20 Jahren Berufsausübung habe ich mich insbesondere auf das Rechtsgebiet Sozialrecht spezialisiert. Zur weiteren Vertiefung meiner juristischen Kenntnisse absolvierte ich außerdem erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht und bin befugt, den Titel "Fachanwältin für Sozialrecht" zu führen. Bis heute kenne ich keine berufliche Routine. Ich setze mich nach wie vor voller Leidenschaft und unermüdlich für die Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten ein. Wie ich arbeite und was Sie von mir erwarten können. Ich möchte Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, mir in einem persönlichen Gespräch Ihre Sorgen und Fragen anzuvertrauen. ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Wann braucht man das Sozialrecht? Der Staat trifft soziale Vorsorge, indem er seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. Krankheitsfall, absichert, nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Sozialrecht. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Anwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn man einen Anwalt braucht.
Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat, so ist man bei einem Anwalt für Sozialhilferecht bestens aufgehoben.