Rechtsanwälte für Sozialhilferecht in Hannover Nordost auf Anwaltssuche finden
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover
Kai Michael Dietrich, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht in Hannover. Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt stelle ich Ihnen gerne meine Hilfe zur Verfügung. Ob bei Fragen zur Sozialhilfe und Sozialversicherung oder bei Komplikationen im Schulrecht und Hochschulrecht – aber auch in allen anderen rechtlichen Fragen bin ich Ihr kompetenter Partner. Durch eine umfangreiche Beratung werden wir gemeinsam an einer Strategie arbeiten und zu einer Lösung gelangen. Schreiben Sie mir gern über das Kontaktformular! Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Durch meine Schwerpunkte habe ich mich sehr früh auf ein paar Rechtsgebiete konzentriert, deren jeweilige Besonderheiten und Entwicklungen in der Rechtsprechung mir daher sehr vertraut sind. Mit diesem Wissen bin ich in der Lage, bei jedem meiner Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung durchzuführen. Durch die Zusatzausbildung des Fachanwalts in zwei meiner Schwerpunktbereichen habe ich meine Kenntnisse zusätzlich vertieft und weitere Praxiserfahrung erlangt, sodass ich im ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Was deckt das Sozialrecht ab? Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil der zum Sozialrecht gehört. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier von den meisten hinzugerechnet. Dies ist nur eine grobe Übsicht über das Sozialrecht. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Sozialrecht in Ihrer Region. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn guter Rat teuer ist.
Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Sozialhilferecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche durchzusetzen.