Anwalt für Sozialhilferecht in Herne auf Anwaltssuche finden

Meiwes -Turgut Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt
Hauptstraße 11, Am Hauptmarkt, 45879 Gelsenkirchen
Recep Turgut, Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht in Gelsenkirchen. Willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Wenn Sie meine Hilfe in den oben genannten Rechtsgebieten benötigen, nehmen Sie über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte direkt Kontakt mit mir auf. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Meine Kompetenzen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht sowie im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die letzten beiden Rechtsgebiete liegen mir dabei besonders am Herzen, wobei ich überwiegend Arbeitnehmer im Falle von ungerechtfertigten Kündigungen und Sozialhilfeempfänger bei ungerechtfertigten Kürzungen unterstütze. Im Bereich des Familienrechts verfüge ich über große Erfahrung in der Begleitung von Scheidungsverfahren. Im Verkehrsrecht bearbeite ich hauptsächlich Mandate, die Ordnungswidrigkeiten oder Angelegenheiten aus dem Verkehrsstrafrecht (Führerscheinentzug, Fahrerflucht etc.) betreffen. Sie können mich auch gerne in anderen Rechtsgebieten um Rat fragen, falls der Fall meine anwaltliche Expertise übersteigt, leite ich Sie an einen spezialisierten Kollegen ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Wann braucht man das Sozialrecht? Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil der zum Sozialrecht gehört. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn guter Rat teuer ist.
Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Bei Behördenstreitigkeiten kann ein Anwalt für Sozialhilferecht entscheidend helfen,