Einen Anwalt für Sozialhilferecht in Herne finden
Meiwes -Turgut Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt
Hauptstraße 11, Am Hauptmarkt, 45879 Gelsenkirchen
Recep Turgut, Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht in Gelsenkirchen. Willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Wenn Sie meine Hilfe in den oben genannten Rechtsgebieten benötigen, nehmen Sie über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte direkt Kontakt mit mir auf. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Meine Kompetenzen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht sowie im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die letzten beiden Rechtsgebiete liegen mir dabei besonders am Herzen, wobei ich überwiegend Arbeitnehmer im Falle von ungerechtfertigten Kündigungen und Sozialhilfeempfänger bei ungerechtfertigten Kürzungen unterstütze. Im Bereich des Familienrechts verfüge ich über große Erfahrung in der Begleitung von Scheidungsverfahren. Im Verkehrsrecht bearbeite ich hauptsächlich Mandate, die Ordnungswidrigkeiten oder Angelegenheiten aus dem Verkehrsstrafrecht (Führerscheinentzug, Fahrerflucht etc.) betreffen. Sie können mich auch gerne in anderen Rechtsgebieten um Rat fragen, falls der Fall meine anwaltliche Expertise übersteigt, leite ich Sie an einen spezialisierten Kollegen ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Wann braucht man das Sozialrecht? Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil der zum Sozialrecht gehört. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden. 4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht. 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt. 6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung und soll behinderten Menschen in die Lage versetzen ihre Rehaleistungen selbst einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden. 8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.Wenn guter Rat teuer ist.
Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Bei Behördenstreitigkeiten kann ein Anwalt für Sozialhilferecht entscheidend helfen,