Finden Sie einen Anwalt für Sozialhilferecht in Kaarst für Ihre Rechtsfragen
Anwaltskanzlei Heinz
Düsseldorfer Straße 35, 40667 Meerbusch
Michael Heinz, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht in Meerbusch . Herzlich willkommen auf der Seite der Anwaltskanzlei Heinz bei anwaltssuche.de! Nutzen Sie diese Seite um mich, meine Arbeitsphilosophie, meine Schwerpunkte und Qualifikationen näher kennen zu lernen. Vita und Tätigkeitsschwerpunkte. Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster absolviert, das folgende Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Seit 2002 bin ich zur Anwaltschaft an allen Amts- und Landgerichten zugelassen. Von 2002-2005 war ich als Rechtsanwalt in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht tätig und habe mich hier auf die Schwerpunkte Familienrecht und Mietrecht konzentriert. Meine eigene Kanzlei gründete ich im Jahr 2005. Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Arbeit liegen heute im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Miet- und Pachtrecht, im Strafrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht, im Verwaltungsrecht und im Privatinsolvenzrecht. Meine Arbeit für meine Mandanten. In meiner anwaltlichen Arbeit will ich Ihnen ein verlässlicher Ansprechpartner in den wichtigsten Rechtsgebieten sein. Meine Mandantinnen und Mandanten kennen ...mehr
Sozialrecht kurzgefasst
Was deckt das Sozialrecht ab? Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil der zum Sozialrecht gehört. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Anwälte für Sozialrecht setzen für ihre Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Stadt. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
Wenn guter Rat teuer ist.
Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr zu entrichten. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat, so ist man bei einem Anwalt für Sozialhilferecht bestens aufgehoben.