Anwälte für Steuerrecht in Abensberg für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Abensberg.Heinz Krieger
Straubinger Straße 1, 93326 AbensbergElfriede Treppesch
Fachanwalt für FamilienrechtOsterriedergasse 8, 93326 Abensberg
Judith Wintersberger
Adlerstraße 67, 93326 AbensbergSteuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
Anwältin für Steuerrecht in Abensberg Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen
Steueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt widerspricht Finanzamt Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Abensberg zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Buchhalterin berechnet Steuerdaten Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Die Chance einer Selbstanzeige
Unternehmer macht Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Abensberg.
Was ist Schwarzarbeit?
Taschenrechner Bezahlung Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Wenn der Steuerprüfer kommt
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Häusliches Arbeitszimmer
junge Frau arbeitet zu Hause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.