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Anwalt für Steuerrecht in Alfter auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Alfter Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Gleumes

Fachanwalt für Steuerrecht|7214
Rochusstraße 216, 53123 Bonn
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Manes

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Helmholtzstraße 4, 53123 Bonn
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wilfried Bachem

Fachanwalt für Steuerrecht
Comantstraße 20, 53115 Bonn
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Krieger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Stahl

Bornheimer Straße 24, 53111 Bonn
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Bühring

Kaiserstraße 11, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Holger Dietrich

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Finke

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Hellinger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosenstraße 35, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Dreyer

Hobsweg 43, 53125 Bonn
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Raymond Halaczinsky

Vinzenstraße 21, 53229 Bonn
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Felix Kraus

Röntgenstraße 6, 53177 Bonn
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Garbers

Friedensstraße 59, 53757 Sankt Augustin
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Andrea Kuhn

Am Feldgarten 5, 53797 Lohmar
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Alfter
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in AlfterAnwältin für Steuerrecht in Alfter Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.

Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Unternehmerin tippt auf TaschenrechnerUnternehmerin tippt auf Taschenrechner Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Selbstanzeige

Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vorAnwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Alfter.

Was genau ist Schwarzarbeit?

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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