Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ammerthal
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ammerthal.Günther Mattes
Schelmesgraben 32, 92237 Sulzbach-Rosenbergin 6.3 km Entfernung
Sabine Taubmann-Trösch
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Bastei 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg
in 6.3 km Entfernung
Anja Adam
Kurfürstenring 4, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Susanne Dreßler
Fachanwalt für FamilienrechtIn der Schäflohe 12, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Christian Francke-Stöcklmeier
Regierungsstraße 7, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Daniel Geitner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|204Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Andrej Gerganoff
Fachanwalt für ArbeitsrechtKurfürstenring 4, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Ulrich Goß
Fachanwalt für Familienrecht|204Georgenstraße 22, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Markus Huber
Fachanwalt für SozialrechtGeorgenstraße 59, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Franz-Josef Köstler
Kochkellerstraße 4, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Edgar Leibl
Fachanwalt für SteuerrechtLudwigstraße 7, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Stefan Luttenberger
Fachanwalt für FamilienrechtGeorgenstraße 59, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Stephan J. Meier
Bahnhofstraße 4, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Jürgen Mühl
Bahnhofstraße 18, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Dieter Spieß
Fachanwalt für ArbeitsrechtLudwigstraße 7, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Bernhard Weber
Schlossgraben 2, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Frank-Bernd Weigand
Stanzerstraße 3, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Helga Werner
Fachanwalt für VersicherungsrechtLudwigstraße 7, 92224 Amberg
in 7.3 km Entfernung
Andrea Winkler-Wilfurth
Ludwigstraße 7, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Reinhard Zinkl
Bergauffahrt 3 a, 92224 Ambergin 7.3 km Entfernung
Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Ammerthal Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ammerthal denkt über Strategie nach Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.
Steuerhinterziehung
Unternehmerin tippt auf Taschenrechner Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Geschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Ammerthal.
Die Schwarzarbeit
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Wenn der Steuerprüfer kommt
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Aber es gibt Sonderfälle. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.