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Rechtsanwälte für Steuerrecht in Berlin Zehlendorf auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Bernhard Kemper, LL.M. Berlin
Rechtsanwalt Bernhard Kemper, LL.M.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin
030 - 419 963 13
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Bernhard Kemper - Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin. Sie benötigen rechtlichen Beistand in einem Steuerverfahren oder eine allgemeine steuerliche Beratung? Ich biete Ihnen ein internationales Netzwerk an Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie eine fundierte Beratung auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Gerne berate ich Sie auch bei grenzüberschreitenden steuerrechtlichen Fragestellungen - sowohl in Deutsch als auch in Englisch. Hierbei liegt ein weiterer Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit beispielsweise auf der Erb- und schenkungsrechtlichen Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Worin liegen meine Kompetenzen im Steuerrecht?. Von Anfang an habe ich mich in meiner Tätigkeit voll und ganz auf das Steuerrecht konzentriert. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft habe ich zunächst praktische Erfahrung bei Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt. Um stets über alle Neuerungen der steuerrechtlichen Vorschriften informiert zu sein, habe ich 2005 die Prüfung zur Fachanwaltschaft absolviert und bilde mich regelmäßig fort. Beispielsweise habe ich 2011 den ...mehr
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Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwältin für Steuerrecht in Berlin ZehlendorfAnwältin für Steuerrecht in Berlin Zehlendorf Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Chance einer Selbstanzeige

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Berlin Zehlendorf einfach.

Die Schwarzarbeit

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer

Arbeitsplatz in eigener WohnungArbeitsplatz in eigener Wohnung Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Aber es gibt Sonderfälle. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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