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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Bonn Stadtbezirk

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Bonn Stadtbezirk Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Krieger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Stahl

Bornheimer Straße 24, 53111 Bonn
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wilfried Bachem

Fachanwalt für Steuerrecht
Comantstraße 20, 53115 Bonn
in 1.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Bühring

Kaiserstraße 11, 53113 Bonn
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dietrich

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Finke

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Hellinger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosenstraße 35, 53113 Bonn
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Gleumes

Fachanwalt für Steuerrecht|7214
Rochusstraße 216, 53123 Bonn
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Manes

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Helmholtzstraße 4, 53123 Bonn
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raymond Halaczinsky

Vinzenstraße 21, 53229 Bonn
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Garbers

Friedensstraße 59, 53757 Sankt Augustin
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Felix Kraus

Röntgenstraße 6, 53177 Bonn
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Dreyer

Hobsweg 43, 53125 Bonn
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Andrea Kuhn

Am Feldgarten 5, 53797 Lohmar
in 13.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Bonn Stadtbezirk
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In Bonn Stadtbezirk finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Taschenrechner BezahlungTaschenrechner Bezahlung Schwarzarbeit bedeutet nicht nur die Ausübung einer Tätigkeit ohne Steuer oder Sozialabgaben zu leisten, auch das fehlende Anmelden eines Gewerbes fällt unter Schwarzarbeit. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Wenn der Steuerprüfer kommt

Figur Kompass Orientierung bei BetriebsprüfungFigur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Büro zuhause

Arbeiten zuhause ArbeitszimmerArbeiten zuhause Arbeitszimmer Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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