Anwaltssuche für Steuerrecht in Burscheid
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Burscheid Mandate annehmen
Christian Ay
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Telegrafenstraße 32, 42929 Wermelskirchen
in 9.8 km Entfernung
Richard Schmidt
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Jakob-Busch-Straße 23, 51429 Bergisch Gladbach
in 13.9 km Entfernung
Markus Koch
Henkenheide 34, 40724 Hildenin 14.8 km Entfernung
Robert Risse
Am Steg 11, 40789 Monheim am Rheinin 15.1 km Entfernung
Frank Metag
Fachanwalt für SteuerrechtGeorg-Arends-Weg 21, 42369 Wuppertal
in 16.7 km Entfernung
Axel Bödefeld
Fachanwalt für SteuerrechtKonrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 18.4 km Entfernung
Wolfgang Dunkel
Clever Straße 16, 50668 Kölnin 18.4 km Entfernung
Gunnar Knorr
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Kölnin 18.4 km Entfernung
Andreas Paschhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Funckstraße 71, 42115 Wuppertal
in 18.8 km Entfernung
Frank Balmes
Gereonstraße 34-36, 50670 Kölnin 19.1 km Entfernung
Henrique Leimkuhl-Schulz
Hülchrather Straße 15, 50670 Kölnin 19.1 km Entfernung
Katherine Nennstiel
Lupusstraße 30, 50670 Kölnin 19.1 km Entfernung
Tim Brühland
Fachanwalt für Strafrecht|204Erholungstraße 14, 42103 Wuppertal
in 19.2 km Entfernung
Alexander Homann
Hofkamp 86, 42103 Wuppertalin 19.2 km Entfernung
Adalbert Rödding
Kennedyplatz 2, 50679 Kölnin 19.3 km Entfernung
Volker Schacht
Kennedyplatz 2, 50679 Kölnin 19.3 km Entfernung
Dagmar Behrens
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Unionstraße 8, 42285 Wuppertal
in 19.5 km Entfernung
Ulrike Bär
Fachanwalt für SteuerrechtInnere Kanalstraße 15, 50823 Köln
in 19.9 km Entfernung
Sounia Kombert
Vogelsanger Straße 136, 50823 Kölnin 19.9 km Entfernung
Jürgen Pelka
Fachanwalt für SteuerrechtKaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln
in 19.9 km Entfernung
Steuerrecht - das ist was für Spezialisten
Anwältin in Burscheid macht Steuerberechnung Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt mit Lupe auf Münzen Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Taschenrechner Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Steuerehrliches Ehepaar Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Burscheid.
Die Schwarzarbeit
Richter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.
Warum gibt es Betriebsprüfungen?
Figur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
Mann arbeitet von zu Hause aus Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Aber es gibt Ausnahmen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.