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Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Doberlug-Kirchhain für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Doberlug-Kirchhain.
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Karla Petra Fornoville

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Matthias Kloditz

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Infos zu Anwälte Steuerrecht in Doberlug-Kirchhain
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Mann durchsucht SteuerunterlagenMann durchsucht Steuerunterlagen Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Doberlug-Kirchhain.

Was ist Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Die Betriebsprüfung

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Häusliches Arbeitszimmer

Geld auf Waage gegen HausGeld auf Waage gegen Haus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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