Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Erbach
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Erbach Mandate annehmen
David Nagel
Schlossbergstraße 5, 55411 Bingen am Rheinin 17.3 km Entfernung
Günter Glock
Fachanwalt für SteuerrechtKaiserstraße 6A, 65385 Rüdesheim am Rhein
in 18.5 km Entfernung
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Erbach Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Unternehmer macht Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Erbach finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Die Schwarzarbeit
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Schwarzarbeit bedeutet nicht nur die Ausübung einer Tätigkeit ohne Steuer oder Sozialabgaben zu leisten, auch das fehlende Anmelden eines Gewerbes fällt unter Schwarzarbeit. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Betriebsprüfung
Figur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Dies passiert jedoch eher selten. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Geld auf Waage gegen Haus Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.