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Anwalt für Steuerrecht in Erding auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Erding.
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger-Jens Arand

Landgerichtsstraße 22, 85435 Erding
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Arnold

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Schlossallee 18c, 85435 Erding
Symbolbild Rechtsanwalt

Uwe Balschbach

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding
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Ulrich Bernau

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Landshuter Straße 3, 85435 Erding
Symbolbild Rechtsanwalt

Dietmar Brunner

Fachanwalt für Familienrecht|204
Färbergasse 2, 85435 Erding
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Glatz

Zirbelstraße 2, 85435 Erding
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Frederic Hack

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Landshuter Straße 3, 85435 Erding
Symbolbild Rechtsanwalt

Erich Hanslmaier

Fachanwalt für Erbrecht|204
Friedrich-Fischer-Straße 2, 85435 Erding
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Sabine Hofer

Pater-Alois-Weg 10, 85435 Erding
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Jörg K. Kaiser

Fachanwalt für Familienrecht
Färbergasse 2, 85435 Erding
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Christian Lang

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Herzoggraben 14, 85435 Erding
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Michael Leneis

Am Herzoggraben 14, 85435 Erding
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Irmgard Luedtke-Barnikel

Spiegelgasse 3, 85435 Erding
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Andreas Martin

Fachanwalt für Strafrecht|204
Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding
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Verena Noreisch

Landshuter Straße 29, 85435 Erding
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Franz-Josef Roßkothen

Lukasfeldstraße 19, 85435 Erding
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Jochen Völter

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Freisinger Straße 6, 85435 Erding
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Petra Wiche-Wendler

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Schrannenplatz 2, 85435 Erding
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Doerthe Winkler

Fachanwalt für Familienrecht
Spiegelgasse 2, 85435 Erding

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Erding
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Die Selbstanzeige

Mann durchsucht SteuerunterlagenMann durchsucht Steuerunterlagen Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Erding einfach.

Die Schwarzarbeit

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Dies passiert jedoch eher selten. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer

Arbeitsplatz in eigener WohnungArbeitsplatz in eigener Wohnung Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Aber es gibt Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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