Rechtsanwalt für Steuerrecht in Frankfurt (Oder)
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Frankfurt (Oder).Pieter Bickenbach
Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder)Stefan Böhme
Fachanwalt für Strafrecht|6538Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 15230 Frankfurt (Oder)
Ilka Friebel
Zehmeplatz 11 a, 15230 Frankfurt (Oder)Milan Gräber
Berliner Straße 14, 15230 Frankfurt (Oder)Peggy Guske
Fachanwalt für Familienrecht|6538Karl-Liebrecht-Straße 60, 15230 Frankfurt (Oder)
Karl Haberer
Gubener Straße 30-31, 15230 Frankfurt (Oder)Peter Hellmeister
Lindenstraße 31, 15230 Frankfurt (Oder)Bernd Rolf Hesse
Fachanwalt für ArbeitsrechtZehmeplatz 14, 15230 Frankfurt (Oder)
Stephan Hoff
Zehmeplatz 14, 15230 Frankfurt (Oder)Katja Isenberg
Fachanwalt für Strafrecht|6538Kellenspring 11, 15230 Frankfurt (Oder)
Damian Kaminski
Gartenstraße 2, 15230 Frankfurt (Oder)Tomasz Kuczynski
Fachanwalt für Strafrecht|6538Bergstraße 185, 15230 Frankfurt (Oder)
André Liedke
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Rosa-Luxemburg-Straße 42, 15230 Frankfurt (Oder)
Kamila Matthies
Fachanwalt für Strafrecht|6538Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder)
Denis Matthies
Fachanwalt für Strafrecht|6538Holzmarkt 4 a, 15230 Frankfurt (Oder)
Birk Methner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Logenstraße 13 a, 15230 Frankfurt (Oder)
Susanne Nettesheim
Fachanwalt für Sozialrecht|204Logenstraße 13 a, 15230 Frankfurt (Oder)
Ellen Neugebauer
Fachanwalt für Erbrecht|3456Logenstraße 13 a, 15230 Frankfurt (Oder)
Heike Neumann
Fachanwalt für Familienrecht|204Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder)
Jens Paulack
Buschmühlenweg 3, 15230 Frankfurt (Oder)Stefan Rothe
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Ernst-Thälmann-Straße 12, 15230 Frankfurt (Oder)
Marcin Szczesniewski
Logenstraße 13 a, 15230 Frankfurt (Oder)Andreas Vieth
Logenstraße 13 a, 15230 Frankfurt (Oder)Irina Winkler
Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 15230 Frankfurt (Oder)Andreas Wutzmer
Fachanwalt für Strafrecht|204Logenstraße 13 a, 15230 Frankfurt (Oder)
Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt
junge Frau arbeitet an der Steuererklärung Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin liest Steuerbescheid Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt mit Lupe auf Münzen Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Geschäftsfrau macht Steuererklärung Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Frankfurt (Oder) einfach.
Was ist Schwarzarbeit?
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Wenn der Steuerprüfer kommt
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Arbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Ausnahmen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.