Ihren Anwalt für Steuerrecht in Garching bei München finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Garching bei München Mandate annehmen

Wolf Camphausen
Redwitzstraße 8, 81925 Münchenin 9.9 km Entfernung

Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 11.5 km Entfernung

Johannes Capelle
Beethovenstraße 29, 85622 Feldkirchenin 12.5 km Entfernung

Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 12.5 km Entfernung

Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 12.6 km Entfernung

Rolf Füger
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 12.7 km Entfernung

Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 12.7 km Entfernung

Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 12.7 km Entfernung

Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 12.7 km Entfernung

Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 13.2 km Entfernung

Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 13.2 km Entfernung

Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 13.5 km Entfernung

Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 13.5 km Entfernung

Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 13.5 km Entfernung

Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 13.7 km Entfernung

Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 13.7 km Entfernung

Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 13.7 km Entfernung

Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 13.7 km Entfernung

Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 13.7 km Entfernung

Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 13.7 km Entfernung

Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 13.9 km Entfernung

Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 13.9 km Entfernung

Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 14.6 km Entfernung

Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 14.6 km Entfernung

Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 14.6 km Entfernung

Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 15.9 km Entfernung

Sabine Weberpals
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 15.9 km Entfernung

Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 16.8 km Entfernung

Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 17.3 km Entfernung

Martin Mayr
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 17.9 km Entfernung

Christian Marquart
Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 Münchenin 18.5 km Entfernung

Jacques Großkreuz
Anton-Barth-Weg 8, 81245 Münchenin 18.8 km Entfernung

Miriam Rosenthal
Paul-Gerhardt-Allee 50, 81245 Münchenin 18.8 km Entfernung

Lutz Boxberger
Harthauser Straße 10a, 81545 Münchenin 19.2 km Entfernung
Profis im Steuerrecht
Anwältin in Garching bei München macht Steuerberechnung Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen
Steueranwalt liest Buchhaltung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
reumütige Steuersünderin Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Garching bei München finden.
Was ist Schwarzarbeit?
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.
Die Betriebsprüfung
drohender Betriebsprüfer In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Das Büro zuhause
Arbeit im Büro zuhause Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Aber es gibt Sonderfälle. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.