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Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Gundelsheim für Ihre Rechtsfragen

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Gundelsheim Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Mößner

Moltkestraße 31, 74072 Heilbronn
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Gundelsheim
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Selbstanzeige einer Steuerstraftat

Unternehmer macht SelbstanzeigeUnternehmer macht Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Gundelsheim finden.

Schwarzarbeit

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Wenn der Steuerprüfer kommt

verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfungverzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Das Büro zuhause

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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