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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Hamburg Wandsbek

Rechtsanwalt Roy Felgner Hamburg
Rechtsanwalt Roy Felgner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich-Ebert-Damm 145, 22047 Hamburg
040 - 88165950
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Roy Felgner, Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht sowie Unternehmensnachfolge und Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg. Sie suchen kompetenten juristischen Beistand im Steuerrecht, Steuerstrafrecht oder in Belangen der Unternehmensnachfolge? Bei mir sind Sie richtig. Ich kann Sie in allen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, fachlich versiert und mit meiner gesamten Erfahrung unterstützen. Wenden Sie sich bitte an mich unter meiner Kanzlei-Telefonnummer wegen einer Terminvereinbarung. Oder senden Sie mir eine kurze Nachricht über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ich werde umgehend antworten. Hinterlassen Sie bitte auf alle Fälle eine Telefonnummer, unter der ich Sie zurückrufen kann. Meine Vita, meine Tätigkeitsschwerpunkte Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen und meiner Zulassung zur Anwaltschaft absolvierte ich ein Jahr an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Mainz, wo ich mir vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht aneignen konnte. Im Juni 2000 ließ ich mich als Rechtsanwalt in Hamburg nieder. Hier arbeitete ich von Anfang an mit der PRO TAX Steuerberatungsgesellschaft mbH ...mehr
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Steuerrecht
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Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Hamburg Wandsbek denkt über Strategie nachRechtsanwalt für Steuerrecht in Hamburg Wandsbek denkt über Strategie nach Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung im heimischen TresorSteuerhinterziehung im heimischen Tresor Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Selbstanzeige

Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vorAnwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Hamburg Wandsbek.

Was genau ist Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Die Betriebsprüfung

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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