Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Haßloch für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Haßloch Mandate annehmen
Holger Häuselmann
Haardter Straße 48, 67433 Neustadt an der Weinstraßein 8.8 km Entfernung
Michael Wenni
Dammstraße 18, 67059 Ludwigshafen am Rheinin 17.9 km Entfernung
Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
Anwältin für Steuerrecht in Haßloch Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Steueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung im heimischen Tresor Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Unternehmer macht Selbstanzeige Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Haßloch einfach.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Taschenrechner Bezahlung Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Wenn der Steuerprüfer kommt
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Arbeitsplatz in eigener Wohnung Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.