Ihren Anwalt für Steuerrecht in Köln Ehrenfeld finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Köln Ehrenfeld Mandate annehmen
Ulrike Bär
Fachanwalt für SteuerrechtInnere Kanalstraße 15, 50823 Köln
in 0.5 km Entfernung
Sounia Kombert
Vogelsanger Straße 136, 50823 Kölnin 0.5 km Entfernung
Jürgen Pelka
Fachanwalt für SteuerrechtKaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln
in 1.4 km Entfernung
Frank Balmes
Gereonstraße 34-36, 50670 Kölnin 1.8 km Entfernung
Henrique Leimkuhl-Schulz
Hülchrather Straße 15, 50670 Kölnin 1.8 km Entfernung
Katherine Nennstiel
Lupusstraße 30, 50670 Kölnin 1.8 km Entfernung
Christoph Frey
Aachener Straße 621, 50933 Kölnin 2.5 km Entfernung
Traugott E. Holzwarth
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Aachener Straße 370, 50933 Köln
in 2.5 km Entfernung
Axel Bödefeld
Fachanwalt für SteuerrechtKonrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 3.1 km Entfernung
Wolfgang Dunkel
Clever Straße 16, 50668 Kölnin 3.1 km Entfernung
Gunnar Knorr
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Kölnin 3.1 km Entfernung
Heinrich Bürmann
Dürener Straße 295, 50935 Kölnin 3.4 km Entfernung
Jochen Jungbluth
Dürener Straße 295, 50935 Kölnin 3.4 km Entfernung
Christina Henningsen
Sachsenring 59, 50677 Kölnin 3.8 km Entfernung
Ingo Heuel
Fachanwalt für Steuerrecht|3456An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln
in 3.8 km Entfernung
Christian Ley
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kaesenstraße 6, 50677 Köln
in 3.8 km Entfernung
Stephan Eilers
Fachanwalt für SteuerrechtIm Zollhafen 24, 50678 Köln
in 4.3 km Entfernung
Elisabeth Lepique
Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Kölnin 4.3 km Entfernung
Adalbert Rödding
Kennedyplatz 2, 50679 Kölnin 4.3 km Entfernung
Volker Schacht
Kennedyplatz 2, 50679 Kölnin 4.3 km Entfernung
Bernd Keller
Nonnenwerthstraße 13, 50937 Kölnin 4.3 km Entfernung
Jörg Alvermann
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 5.4 km Entfernung
Cristian Esteves Gomes
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 5.4 km Entfernung
Heinz-Willi Kamps
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 5.4 km Entfernung
Alexandra Mack
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Herbert Olgemöller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Rolf Schwedhelm
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 5.4 km Entfernung
Peter Talaska
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 5.4 km Entfernung
Markus Schulz
Mathesenhofweg 99, 50859 Kölnin 5.8 km Entfernung
Robert Risse
Am Steg 11, 40789 Monheim am Rheinin 15.7 km Entfernung
Richard Schmidt
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Jakob-Busch-Straße 23, 51429 Bergisch Gladbach
in 16.8 km Entfernung
Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt
junge Frau arbeitet an der Steuererklärung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Steueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Die Selbstanzeige
Steuerehrliches Ehepaar Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Köln Ehrenfeld finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.
Warum gibt es Betriebsprüfungen?
Buchhalterin bei Betriebsprüfung Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Dies passiert jedoch eher selten. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Das Büro zuhause
Arbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.