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Ihren Anwalt für Steuerrecht in Köln Ehrenfeld finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Köln Ehrenfeld Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Bär

Fachanwalt für Steuerrecht
Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Sounia Kombert

Vogelsanger Straße 136, 50823 Köln
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Pelka

Fachanwalt für Steuerrecht
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Frank Balmes

Gereonstraße 34-36, 50670 Köln
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrique Leimkuhl-Schulz

Hülchrather Straße 15, 50670 Köln
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katherine Nennstiel

Lupusstraße 30, 50670 Köln
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christoph Frey

Aachener Straße 621, 50933 Köln
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Traugott E. Holzwarth

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Aachener Straße 370, 50933 Köln
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Axel Bödefeld

Fachanwalt für Steuerrecht
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wolfgang Dunkel

Clever Straße 16, 50668 Köln
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Gunnar Knorr

Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Heinrich Bürmann

Dürener Straße 295, 50935 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jochen Jungbluth

Dürener Straße 295, 50935 Köln
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina Henningsen

Sachsenring 59, 50677 Köln
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ingo Heuel

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Ley

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Kaesenstraße 6, 50677 Köln
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephan Eilers

Fachanwalt für Steuerrecht
Im Zollhafen 24, 50678 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Elisabeth Lepique

Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Adalbert Rödding

Kennedyplatz 2, 50679 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Volker Schacht

Kennedyplatz 2, 50679 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Bernd Keller

Nonnenwerthstraße 13, 50937 Köln
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Alvermann

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cristian Esteves Gomes

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Heinz-Willi Kamps

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexandra Mack

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Herbert Olgemöller

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Rolf Schwedhelm

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Peter Talaska

Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Markus Schulz

Mathesenhofweg 99, 50859 Köln
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Robert Risse

Am Steg 11, 40789 Monheim am Rhein
in 15.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Richard Schmidt

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Jakob-Busch-Straße 23, 51429 Bergisch Gladbach
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Köln Ehrenfeld
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Selbstanzeige

Steuerehrliches EhepaarSteuerehrliches Ehepaar Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Köln Ehrenfeld finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Dies passiert jedoch eher selten. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Das Büro zuhause

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.

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