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Anwälte für Steuerrecht in Lahr für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lahr.
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Klotz

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Poststraße 3, 54673 Neuerburg
in 11.6 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Blesius

Bedaplatz 3, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Monika Blum

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Trierer Straße 28, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg R. Eppers

Denkmalstraße 13, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Benjamin Fenske

Römermauer 8, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Kathrin Hell

Westpark 13, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Paul Hemmes

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Im Leuchensang 46, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralf H. Herbener

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Römermauer 3, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Kimmlingen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bahnhofstraße 9, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Selzner

Trierer Straße 2, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Manuel Simon

Trierer Straße 30, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Simon

Trierer Straße 30, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Karl-Josef Theisges

Westpark 2, 54634 Bitburg
in 13.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Paul Haubrich

Im Gartenfeld 1, 54310 Ralingen
in 17.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Georg Schmitt

Am Gänsacker 25, 54298 Igel
in 27.6 km Entfernung

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Lahr
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in LahrAnwältin für Steuerrecht in Lahr Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt überprüft SteuerbescheidSteueranwalt überprüft Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Die Chance einer Selbstanzeige

Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vorAnwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Lahr.

Was genau ist Schwarzarbeit?

mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeldmehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Die Betriebsprüfung

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Geld auf Waage gegen HausGeld auf Waage gegen Haus Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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