Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in München Harlaching
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Harlaching Mandate annehmen

Lutz Boxberger
Harthauser Straße 10a, 81545 Münchenin 1.1 km Entfernung

Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 1.4 km Entfernung

Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 1.9 km Entfernung

Martin Mayr
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 2.7 km Entfernung

Katja Reiter
Sollner Straße 4a, 81479 Münchenin 3.6 km Entfernung

Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 4.0 km Entfernung

Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 4.0 km Entfernung

Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 4.0 km Entfernung

Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 4.3 km Entfernung

Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 4.3 km Entfernung

Alexandra Kindshofer
Fachanwalt für SteuerrechtForstenrieder Allee 37, 81476 München
in 4.9 km Entfernung

Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 5.1 km Entfernung

Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 5.1 km Entfernung

Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 5.1 km Entfernung

Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 5.1 km Entfernung

Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 5.1 km Entfernung

Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 5.2 km Entfernung

Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 5.2 km Entfernung

Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 5.3 km Entfernung

Sabine Weberpals
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 5.3 km Entfernung

Rolf Füger
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 5.5 km Entfernung

Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 5.5 km Entfernung

Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 5.5 km Entfernung

Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 5.5 km Entfernung

Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 5.6 km Entfernung

Petra Haidinger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Witneystraße 1, 82008 Unterhaching
in 5.8 km Entfernung

Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 6.0 km Entfernung

Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 6.0 km Entfernung

Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 6.0 km Entfernung

Alexandra Gerz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Theodor-Körner-Straße 10 a, 82049 Pullach i. Isartal
in 6.2 km Entfernung

Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 6.4 km Entfernung

Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 6.8 km Entfernung

Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 6.9 km Entfernung

Christian Marquart
Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 Münchenin 8.4 km Entfernung
Steuerrecht - das ist was für Spezialisten
Anwältin für Steuerrecht in München Harlaching Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung im heimischen Tresor Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Die Selbstanzeige
Unternehmer macht Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in München Harlaching.
Schwarzarbeit
Stapel Münzen Schwarzgeld Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.
Was ist eine Betriebsprüfung?
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Geld auf Waage gegen Haus Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderregelungen. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.