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Rechtsanwälte und Kanzleien für Steuerrecht in München Lehel finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Lehel Mandate annehmen

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Michael Görlich

Fachanwalt für Steuerrecht
Seitzstraße 8e, 80538 München
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Rolf Füger

Maximilianstraße 15, 80539 München
in 0.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Kleinheisterkamp

Maximilianstraße 15, 80539 München
in 0.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Matthias Schell

Maximilianstraße 15, 80539 München
in 0.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Anja Vassel-Knauf

Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 München
in 0.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Motkowski

Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 München
in 1.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Beatrice Sauter

Unterer Anger 3, 80331 München
in 1.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Kai Altemann

Briennerstraße 55, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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David Beutel

Maximiliansplatz 13, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ernst Bruckner

Sophienstraße 3, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Sven Ceranowski

Fachanwalt für Steuerrecht
Theatinerstraße 8, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Georg Lindner

Karlstraße 10, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Uwe Saalfeld

Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Sistermann

Maximiliansplatz 13, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Kathrin Weyler

Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Dirk Althaus

Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Klaus Pass

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Zweigstraße 10, 80336 München
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Sanna

Fachanwalt für Steuerrecht
Lessingstraße 11, 80336 München
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Stefan Öller

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Annette Keller

Fachanwalt für Steuerrecht
Nymphenburger Straße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Marcel Lemmer

Nymphenburger Straße 3b, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Hajo Neupert

Fachanwalt für Steuerrecht
Prielmayerstraße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Dirk Pohl

Nymphenburger Straße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Patrick Wich

Nymphenburger Straße 14, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christine Keller

Brahmsstraße 5, 81677 München
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Alexandra Kindshofer

Fachanwalt für Steuerrecht
Nymphenburger Straße 137, 80636 München
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Anette Maier

Blutenburgstraße 40, 80636 München
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Rengier

Arnulfstraße 59, 80636 München
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ralf Stefan Werz

Nymphenburgerstraße 113, 80636 München
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wolf Camphausen

Redwitzstraße 8, 81925 München
in 3.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Claus Angerbauer

Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 München
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Susanne Bongard

Fachanwalt für Steuerrecht
Bruderhofstraße 20, 81371 München
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Rainer Barkhoff

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Kurzstraße 9, 81547 München
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Maximilian Appelt

Elsenheimerstraße 43, 80687 München
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Sabine Weberpals

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Martin Mayr

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Lutz Boxberger

Harthauser Straße 10a, 81545 München
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Katja Reiter

Sollner Straße 4a, 81479 München
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Petra Haidinger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Witneystraße 1, 82008 Unterhaching
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Marquart

Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 München
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in München Lehel
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Profis im Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in München LehelAnwältin für Steuerrecht in München Lehel Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt mit Lupe auf MünzenSteueranwalt mit Lupe auf Münzen Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in München Lehel.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfungverzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Ausnahmen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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