Anwälte und Kanzleien für Steuerrecht in München Lehel finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Lehel Mandate annehmen

Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 0.6 km Entfernung

Rolf Füger
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung

Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung

Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung

Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung

Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 1.2 km Entfernung

Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 1.2 km Entfernung

Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 1.4 km Entfernung

Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung

Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 2.2 km Entfernung

Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 2.4 km Entfernung

Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 2.4 km Entfernung

Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 2.4 km Entfernung

Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung

Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 2.5 km Entfernung

Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung

Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 2.5 km Entfernung

Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 2.5 km Entfernung

Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 3.2 km Entfernung

Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 3.6 km Entfernung

Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 3.6 km Entfernung

Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 3.6 km Entfernung

Wolf Camphausen
Redwitzstraße 8, 81925 Münchenin 3.6 km Entfernung

Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 3.7 km Entfernung

Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 4.0 km Entfernung

Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 4.3 km Entfernung

Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 5.1 km Entfernung

Sabine Weberpals
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 5.1 km Entfernung

Martin Mayr
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 5.4 km Entfernung

Lutz Boxberger
Harthauser Straße 10a, 81545 Münchenin 6.1 km Entfernung

Katja Reiter
Sollner Straße 4a, 81479 Münchenin 8.5 km Entfernung

Petra Haidinger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Witneystraße 1, 82008 Unterhaching
in 8.6 km Entfernung

Alexandra Kindshofer
Fachanwalt für SteuerrechtForstenrieder Allee 37, 81476 München
in 8.9 km Entfernung

Christian Marquart
Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 Münchenin 9.2 km Entfernung
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben
Steueranwältin liest Steuerbescheid Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.
Die Selbstanzeige
Steuerehrliches Ehepaar Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In München Lehel finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.
Die Betriebsprüfung
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Geld auf Waage gegen Haus Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.