Rechtsanwälte und Kanzleien für Steuerrecht in München Lehel finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Lehel Mandate annehmen
Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 0.6 km Entfernung
Rolf Füger
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung
Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung
Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung
Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 0.7 km Entfernung
Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 1.2 km Entfernung
Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 1.2 km Entfernung
Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 1.4 km Entfernung
Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 1.4 km Entfernung
Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 2.2 km Entfernung
Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 2.4 km Entfernung
Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 2.4 km Entfernung
Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 2.4 km Entfernung
Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 2.5 km Entfernung
Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 2.5 km Entfernung
Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 2.5 km Entfernung
Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 2.5 km Entfernung
Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 3.2 km Entfernung
Alexandra Kindshofer
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 137, 80636 München
in 3.6 km Entfernung
Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 3.6 km Entfernung
Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 3.6 km Entfernung
Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 3.6 km Entfernung
Wolf Camphausen
Redwitzstraße 8, 81925 Münchenin 3.6 km Entfernung
Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 3.7 km Entfernung
Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 4.0 km Entfernung
Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 4.3 km Entfernung
Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 5.1 km Entfernung
Sabine Weberpals
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 5.1 km Entfernung
Martin Mayr
Fachanwalt für Steuerrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 5.4 km Entfernung
Lutz Boxberger
Harthauser Straße 10a, 81545 Münchenin 6.1 km Entfernung
Katja Reiter
Sollner Straße 4a, 81479 Münchenin 8.5 km Entfernung
Petra Haidinger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Witneystraße 1, 82008 Unterhaching
in 8.6 km Entfernung
Christian Marquart
Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 Münchenin 9.2 km Entfernung
Profis im Steuerrecht
Anwältin für Steuerrecht in München Lehel Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt mit Lupe auf Münzen Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
Münzenstapel Berechnung Selbstanzeige Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in München Lehel.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Mann arbeitet von zu Hause aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Ausnahmen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.