Rechtsanwälte für Steuerrecht in München Moosach auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Moosach Mandate annehmen
Alexandra Kindshofer
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 137, 80636 München
in 4.0 km Entfernung
Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 4.0 km Entfernung
Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 4.0 km Entfernung
Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 4.0 km Entfernung
Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 5.1 km Entfernung
Sabine Weberpals
Elsenheimerstraße 65, 80687 Münchenin 5.1 km Entfernung
Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 5.2 km Entfernung
Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 5.2 km Entfernung
Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 5.2 km Entfernung
Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 5.4 km Entfernung
Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 5.9 km Entfernung
Christian Marquart
Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 Münchenin 6.1 km Entfernung
Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 6.3 km Entfernung
Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 6.3 km Entfernung
Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 6.3 km Entfernung
Jacques Großkreuz
Anton-Barth-Weg 8, 81245 Münchenin 6.5 km Entfernung
Miriam Rosenthal
Paul-Gerhardt-Allee 50, 81245 Münchenin 6.5 km Entfernung
Rolf Füger
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Maximilianstraße 15, 80539 München
in 6.5 km Entfernung
Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 6.5 km Entfernung
Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 6.5 km Entfernung
Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 6.5 km Entfernung
Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 6.7 km Entfernung
Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 6.7 km Entfernung
Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 6.9 km Entfernung
Martin Mayr
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 8.0 km Entfernung
Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 8.0 km Entfernung
Wolf Camphausen
Redwitzstraße 8, 81925 Münchenin 8.1 km Entfernung
Klaus Egger
Kurt-Floericke-Straße 20, 81249 Münchenin 9.1 km Entfernung
Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 9.9 km Entfernung
Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 10.1 km Entfernung
Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 10.7 km Entfernung
Das Steuerrecht
junges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft
Steueranwältin liest Steuerbescheid Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?
Steueranwalt widerspricht Finanzamt Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung im heimischen Tresor Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
Unternehmer macht Selbstanzeige Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In München Moosach finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Dies passiert jedoch eher selten. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Arbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderfälle. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.