Ihren Anwalt für Steuerrecht in München Obergiesing finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Obergiesing Mandate annehmen

Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 1.7 km Entfernung

Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 3.2 km Entfernung

Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 3.2 km Entfernung

Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 3.3 km Entfernung

Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 3.4 km Entfernung

Lutz Boxberger
Harthauser Straße 10a, 81545 Münchenin 3.7 km Entfernung

Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 3.7 km Entfernung

Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 3.8 km Entfernung

Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 3.8 km Entfernung

Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 3.8 km Entfernung

Rolf Füger
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 3.8 km Entfernung

Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 3.8 km Entfernung

Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 3.8 km Entfernung

Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 3.8 km Entfernung

Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 3.9 km Entfernung

Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 4.1 km Entfernung

Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung

Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 4.7 km Entfernung

Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 4.7 km Entfernung

Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 4.7 km Entfernung

Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 4.7 km Entfernung

Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 4.7 km Entfernung

Martin Mayr
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 4.9 km Entfernung

Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 5.4 km Entfernung

Petra Haidinger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Witneystraße 1, 82008 Unterhaching
in 5.4 km Entfernung

Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 5.9 km Entfernung

Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 5.9 km Entfernung

Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 5.9 km Entfernung

Wolf Camphausen
Redwitzstraße 8, 81925 Münchenin 6.1 km Entfernung

Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 6.3 km Entfernung

Sabine Weberpals
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 6.3 km Entfernung

Katja Reiter
Sollner Straße 4a, 81479 Münchenin 6.6 km Entfernung

Alexandra Kindshofer
Fachanwalt für SteuerrechtForstenrieder Allee 37, 81476 München
in 7.9 km Entfernung

Alexandra Gerz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Theodor-Körner-Straße 10 a, 82049 Pullach i. Isartal
in 8.9 km Entfernung
Steuerrecht - das ist was für Spezialisten
Anwältin in München Obergiesing macht Steuerberechnung Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin liest Steuerbescheid Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Rechtsanwalt für Steuerrecht in München Obergiesing denkt über Strategie nach Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in München Obergiesing zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Geschäftsfrau macht Steuererklärung Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Unternehmer macht Selbstanzeige Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in München Obergiesing.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.
Betriebsprüfung
Buchhalterin bei Betriebsprüfung In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Häusliches Arbeitszimmer
Arbeitsplatz in eigener Wohnung Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Aber es gibt Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.