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Ihren Anwalt für Steuerrecht in Nienburg (Weser) finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Nienburg (Weser).
Symbolbild Rechtsanwalt

Carolin Battmer

Urlaubstraße 26, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralf Bokeloh

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hafenstraße 5, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Mechthild Ewigmann

Fachanwalt für Familienrecht
Nordertortriftweg 12, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Fischer

Verdener Straße 9, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Christine Hagenah

Quaet-Faslem-Platz 1, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Keul

Weserstraße 19, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Kruse

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lemker Straße 17, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Kruse

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wilhelmstraße 17, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Knut Meyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhrlaubsstraße 3, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Edda Meyer-Krapp

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Weserstraße 19, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Olaf Pehl

Nordertortriftweg 12, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Petereit

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Uhrlaubsstraße 3, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Pilarski

Ginsterweg 1 d, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Burkhard Radloff

Fachanwalt für Familienrecht
Nordertortriftweg 12, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Michaela Reinke

Moltkestraße 10 a, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver-Hubertus Reinke

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Moltkestraße 10a, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Rudolph

Friedrichstraße 13, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Carsten Sonntag

Wilhelmstraße 17, 31582 Nienburg (Weser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Elke Vieregge-Bruns

Weserstraße 19, 31582 Nienburg (Weser)

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Nienburg (Weser)
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Chance einer Selbstanzeige

Steuerehrliches EhepaarSteuerehrliches Ehepaar Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Nienburg (Weser) einfach.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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