Ihren Anwalt für Steuerrecht in Nürnberg Südoststadt finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Nürnberg Südoststadt Mandate annehmen

Reinhard Paul
Fachanwalt für SteuerrechtBlumenstraße 1, 90402 Nürnberg
in 0.8 km Entfernung

Georg Sandtner
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Königstorgraben 9, 90402 Nürnberg
in 0.8 km Entfernung

Norbert Gieseler
Fachanwalt für Steuerrecht|204Rathenauplatz 4-8, 90489 Nürnberg
in 1.5 km Entfernung

Franziska Fladerer
Westtorgraben 1, 90429 Nürnbergin 1.8 km Entfernung

Katharina Keil
Schleifweg 37, 90409 Nürnbergin 2.1 km Entfernung

Walter Stadelmeyer
Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnbergin 3.4 km Entfernung

Knut Mäder
Königswarterstraße 60, 90762 Fürthin 6.5 km Entfernung

Daniela Lämmermann
Am Kütlersfeld 8, 90592 Schwarzenbruckin 16.0 km Entfernung
Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
Anwältin für Steuerrecht in Nürnberg Südoststadt Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
reumütige Steuersünderin Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. In Nürnberg Südoststadt finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Die Schwarzarbeit
Taschenrechner Bezahlung Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.
Wenn der Steuerprüfer kommt
drohender Betriebsprüfer Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
Arbeiten zuhause Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.