Den Rechtsanwalt für Steuerrecht in Osterholz-Scharmbeck bei Anwaltssuche finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Osterholz-Scharmbeck Mandate annehmen
André Hörnschemeyer
Fachanwalt für SteuerrechtAm Tabakquartier 60, 28197 Bremen
in 14.7 km Entfernung
Derk Eilers
Langenstraße 10-12, 28195 Bremenin 16.0 km Entfernung
Klaus Heppner
Breitenweg 25, 28195 Bremenin 16.0 km Entfernung
Harry Kluge
Breitenweg 3 a, 28195 Bremenin 16.0 km Entfernung
Andreas Kalmus-Gohr
Schwachhauser Heerstraße 59, 28211 Bremenin 16.7 km Entfernung
Dirk Wiechmann
Kurfürstenallee 16, 28211 Bremenin 16.7 km Entfernung
Ira Cölln
Stadtländer Straße 39, 28355 Bremenin 17.5 km Entfernung
Profis im Steuerrecht
Anwältin für Steuerrecht in Osterholz-Scharmbeck Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwältin liest Steuerbescheid Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Münzenstapel Berechnung Selbstanzeige Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Osterholz-Scharmbeck finden.
Schwarzarbeit
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.
Warum gibt es Betriebsprüfungen?
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
Arbeitsplatz in eigener Wohnung Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderfälle. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.