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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin
Bernhard Kemper - Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin. Sie benötigen rechtlichen Beistand in einem Steuerverfahren oder eine allgemeine steuerliche Beratung? Ich biete Ihnen ein internationales Netzwerk an Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie eine fundierte Beratung auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Gerne berate ich Sie auch bei grenzüberschreitenden steuerrechtlichen Fragestellungen - sowohl in Deutsch als auch in Englisch. Hierbei liegt ein weiterer Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit beispielsweise auf der Erb- und schenkungsrechtlichen Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Worin liegen meine Kompetenzen im Steuerrecht?. Von Anfang an habe ich mich in meiner Tätigkeit voll und ganz auf das Steuerrecht konzentriert. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft habe ich zunächst praktische Erfahrung bei Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt. Um stets über alle Neuerungen der steuerrechtlichen Vorschriften informiert zu sein, habe ich 2005 die Prüfung zur Fachanwaltschaft absolviert und bilde mich regelmäßig fort. Beispielsweise habe ich 2011 den ...mehr
Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
junge Frau arbeitet an der Steuererklärung Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft
Steueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Potsdam zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Buchhalterin berechnet Steuerdaten Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Die Selbstanzeige
Münzenstapel Berechnung Selbstanzeige Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Potsdam finden.
Schwarzarbeit kurz erklärt
Stapel Münzen Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer
Geld auf Waage gegen Haus Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.