Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Rendsburg für Ihre Rechtsfragen
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Rendsburg.
Janita Bartels
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtAm Kreishafen 2, 24768 Rendsburg

Stephan Brameshuber
Fachanwalt für StrafrechtHollesenstraße 15, 24768 Rendsburg

Dietmar Brameshuber
Fachanwalt für FamilienrechtHollesenstraße 15, 24768 Rendsburg

Elke Christiansen
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hohe Straße 10, 24768 Rendsburg

Ninive Eiramia
Fachanwalt für ArbeitsrechtFriedrich-Voß-Straße 24, 24768 Rendsburg

Peter Fredrich
Berliner Straße 2, 24768 Rendsburg
Ernst Joachim Fürsen
Fachanwalt für ArbeitsrechtFriedrich-Voß-Straße 24, 24768 Rendsburg

Philipp Gabrys
Eckernförder Straße 56, 24768 Rendsburg
Peter Ginsberg
Fachanwalt für Strafrecht|204Am Kreishafen 2, 24768 Rendsburg

Markus Göldner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Berliner Straße 2, 24768 Rendsburg

Michael Heigener
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Friedrich-Voß-Straße 24, 24768 Rendsburg

Thies Ihde
Baustraße 3, 24768 Rendsburg
Lars Ihde
Baustraße 3, 24768 Rendsburg
Erich Kramer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Friedrich-Voß-Straße 24, 24768 Rendsburg

Sven-Bryde Meier
Fachanwalt für ArbeitsrechtFriedrich-Voß-Straße 24, 24768 Rendsburg

Lars Meyer
Fachanwalt für ErbrechtAm Kreishafen 2, 24768 Rendsburg

Christiane Paulsen
Grüner Kamp 19-21, 24768 Rendsburg
Svenja Paulsen
Grüner Kamp 19-21, 24768 Rendsburg
Thies Pohlmann
Sophienstraße 21a, 24768 Rendsburg
Martin Radtke
Fachanwalt für Familienrecht|3456Friedrich-Voß-Straße 24, 24768 Rendsburg

Axel Rützen-Kositzkau
Berliner Straße 2, 24768 Rendsburg
Helmut Schumacher
Fachanwalt für Familienrecht|204Am Kreishafen 2, 24768 Rendsburg

Christian Schäfer
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|3456Am Kreishafen 2, 24768 Rendsburg

Christian Seehagen
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Kreishafen 2, 24768 Rendsburg

Cornelia Simon
Hohe Straße 10, 24768 Rendsburg
Carsten Ukena
Hollesenstraße 15, 24768 RendsburgProfis im Steuerrecht
Anwältin für Steuerrecht in Rendsburg Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Steueranwältin liest Steuerbescheid Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.
Steuerhinterziehung
Buchhalterin berechnet Steuerdaten Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
reumütige Steuersünderin Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Rendsburg einfach.
Schwarzarbeit
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Wenn der Steuerprüfer kommt
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Das Büro zuhause
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.