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Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Rinteln für Ihre Rechtsfragen

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Rinteln Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Brüggemann

Reimerdeskamp 27, 31787 Hameln
in 18.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Rinteln
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Chance einer Selbstanzeige

Mann durchsucht SteuerunterlagenMann durchsucht Steuerunterlagen Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. In Rinteln finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Schwarzarbeit kurz erklärt

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Aber es gibt Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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