Rechtsanwalt für Steuerrecht in Rosengarten
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Rosengarten Mandate annehmen
Ralph Glücksmann
Am Soldatenfriedhof 4, 21073 Hamburgin 4.0 km Entfernung
Regina Rabieh
Großer Schippsee 16, 21073 Hamburgin 4.0 km Entfernung
Michael Dahnert
Rönneburger Straße 62, 21217 Seevetalin 9.6 km Entfernung
Matthias Greve
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Kaiserkai 13, 20457 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Philipp Knoke
Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Thomas Welzel
Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Manfred Graff
Fachanwalt für SteuerrechtNeue Große Bergstraße 4-6, 22767 Hamburg
in 12.1 km Entfernung
Markus Niklas Gerhardt
Fachanwalt für Steuerrecht|204Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg
in 12.5 km Entfernung
Peter Ulrich Paul
Vorstetzen 41, 20459 Hamburgin 12.5 km Entfernung
Karl-Hermann Görs
Ottenser Hauptstraße 3, 22765 Hamburgin 12.8 km Entfernung
Bernd-Ludwig Holle
Holstenplatz 18, 22765 Hamburgin 12.8 km Entfernung
Andreas Siegle
Fachanwalt für SteuerrechtElbchaussee 18, 22765 Hamburg
in 12.8 km Entfernung
Jan Kaeding
Jakobikirchhof 9, 20095 Hamburgin 13.4 km Entfernung
Heiko Revenstorff
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 13.4 km Entfernung
Frank-Ulrich Mohr
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Leunastraße 48, 22761 Hamburg
in 14.1 km Entfernung
Anke Surborg
Gasstraße 18, 22761 Hamburgin 14.1 km Entfernung
Ulrich Blaas
Hohe Bleichen 7, 20354 Hamburgin 14.1 km Entfernung
Christian Dehmel
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg
in 14.1 km Entfernung
Torsten Glockemann
Fachanwalt für SteuerrechtNeuer Wall 54, 20354 Hamburg
in 14.1 km Entfernung
Christian Ruoff
Fachanwalt für SteuerrechtHohe Bleichen 7, 20354 Hamburg
in 14.1 km Entfernung
Torsten Schmidt
Alsterufer 1, 20354 Hamburgin 14.1 km Entfernung
Alexander Schwahn
Hohe Bleichen 7, 20354 Hamburgin 14.1 km Entfernung
Arne Trimpop
Fachanwalt für SteuerrechtWendenstraße 309, 20537 Hamburg
in 15.0 km Entfernung
Christoph Morgen
Fachanwalt für InsolvenzrechtSechslingspforte 2, 22087 Hamburg
in 15.4 km Entfernung
Alexander Reuss
Roonstraße 16, 20253 Hamburgin 15.6 km Entfernung
Bernd Dickmann
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburgin 16.2 km Entfernung
Sven Gruner
Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburgin 16.9 km Entfernung
Harald Degener
Pelikanstieg 5, 22527 Hamburgin 17.6 km Entfernung
Silke Schubbert
Fachanwalt für SteuerrechtChristoph-Probst-Weg 2, 20251 Hamburg
in 17.6 km Entfernung
Lorenz Wurmbach
Niendorfer Gehege 166, 20251 Hamburgin 17.6 km Entfernung
Stefan Schimkat
Papenreye 63, 22453 Hamburgin 19.4 km Entfernung
Marco Schneider
Bebelallee 123, 22297 Hamburgin 19.7 km Entfernung
Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Rosengarten Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Geschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Rosengarten.
Was ist Schwarzarbeit?
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Was ist eine Betriebsprüfung?
drohender Betriebsprüfer Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Geld auf Waage gegen Haus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.