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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
Anwältin in Schildow macht Steuerberechnung Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Geschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Schildow.
Die Schwarzarbeit
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Arbeiten zuhause Arbeitszimmer Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Aber es gibt Sonderfälle. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.