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Rechtsanwälte für Steuerrecht in Schwaig bei Nürnberg auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Schwaig bei Nürnberg Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Walter Stadelmeyer

Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Norbert Gieseler

Fachanwalt für Erbrecht|204
Rathenauplatz 4-8, 90489 Nürnberg
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katharina Keil

Schleifweg 37, 90409 Nürnberg
in 7.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Paul

Fachanwalt für Steuerrecht
Blumenstraße 1, 90402 Nürnberg
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Sandtner

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Königstorgraben 9, 90402 Nürnberg
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Fladerer

Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Lämmermann

Am Kütlersfeld 8, 90592 Schwarzenbruck
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Knut Mäder

Königswarterstraße 60, 90762 Fürth
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Schwaig bei Nürnberg
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.

Selbstanzeige einer Steuerstraftat

Unternehmer macht SelbstanzeigeUnternehmer macht Selbstanzeige Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In Schwaig bei Nürnberg finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Die Schwarzarbeit

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.

Was ist eine Betriebsprüfung?

verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfungverzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer

Geld auf Waage gegen HausGeld auf Waage gegen Haus Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Aber es gibt Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.

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