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Anwalt für Steuerrecht in Sehnde auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Sehnde Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Bernhard Quidsinski

Weistfeld 45, 30539 Hannover
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Jaeschke

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Rotekreuzstraße 33, 30627 Hannover
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Oliver Schmitz

Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Busse

Fachanwalt für Steuerrecht
Ellernstraße 42, 30175 Hannover
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Müller

Fachanwalt für Steuerrecht
Königstraße 21, 30175 Hannover
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Belinda Zertz

Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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André Kondziela

An der Pauluskirche 1a, 31137 Hildesheim
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Nils König

Fachanwalt für Steuerrecht
Hermannstraße 12, 31228 Peine
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Jaroslaw Grycz

Fachanwalt für Steuerrecht
Röselerstraße 3, 30159 Hannover
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Fabian Leißring

Aegidientorplatz 2 a, 30159 Hannover
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Martin Mönig

Fachanwalt für Steuerrecht
Wittekindstraße 10, 30449 Hannover
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Carl-Christoph Rust

Bahnhofsallee 17, 31134 Hildesheim
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Sehnde
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Da hohe Strafen drohen, wenn der Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß Genüge getan wird, sind die meisten darüber sehr erleichtert. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Sehnde zu Ihrem Steuerbescheid.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Sehnde.

Schwarzarbeit

Taschenrechner BezahlungTaschenrechner Bezahlung Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Betriebsprüfung

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Aber es gibt Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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