Einen Anwalt für Steuerrecht in Stadtlohn auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Stadtlohn Mandate annehmen

Klaus Robert
Schorlemerstraße 49, 48683 Ahausin 11.8 km Entfernung
Profis im Steuerrecht
Anwältin in Stadtlohn macht Steuerberechnung Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Verschweigen ist strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Taschenrechner Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Die Selbstanzeige
Steuerehrliches Ehepaar Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. In Stadtlohn finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Die Schwarzarbeit
Richter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Betriebsprüfung
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Dies passiert jedoch eher selten. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Häusliches Arbeitszimmer
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderfälle. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.