Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Trier
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Trier.
Andreas Ammer
Metzelstraße 30, 54290 Trier
Helmut Beck
Brückenstraße 9, 54290 Trier
Ralf Becker
Metzelstraße 30, 54290 Trier
Anne Bosch
Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier
Wolfgang Braun
Fachanwalt für ArbeitsrechtBöhmerstraße 25, 54290 Trier

Christian Burg
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Böhmerstraße 10 a, 54290 Trier

Marina Simone Buron
Fachanwalt für FamilienrechtFleischstraße 67, 54290 Trier

Jürgen Erfurth
Dietrichstraße 20 a, 54290 Trier
Frank Ernser
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Fahrstraße 12, 54290 Trier

Alexandra Fischer-Horn
Fachanwalt für FamilienrechtKonstantinstraße 19, 54290 Trier

Ralf Glandien
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Fleischstraße 67, 54290 Trier

Anja Hartkorn
Saarbrücker Straße 14, 54290 Trier
Ralph Herber
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Ostallee 3-5, 54290 Trier

Jakob B. Joeres
Metzelstraße 30, 54290 Trier
Lilla Juharos
Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
Lilla Juharos
Fachanwalt für Strafrecht|6538Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier

Franz Kibler
Brotstraße 1, 54290 Trier
Berthold Kohl
In der Olk 25 - 26, 54290 Trier
Kristian Kreuter
Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
Nicole Kürten
Fachanwalt für Familienrecht|204Glockenstraße 10, 54290 Trier

Michael Manfred Lang
Brotstraße 29, 54290 Trier
Stephanie Lang
Fachanwalt für Steuerrecht|204In der Olk 25 - 26, 54290 Trier

Gerhard J. Mindermann
Fleischstraße 34-36, 54290 Trier
Hermann Müller
Hauptmarkt 14, 54290 Trier
Silke Müller-Thönißen
Frauenstraße 8-9, 54290 Trier
Stephan Oberbillig
Fachanwalt für VerkehrsrechtRindertanzstraße 7a, 54290 Trier

Alexander Pochilko
Hawstraße 1a, 54290 Trier
Thomas Roggenfelder
Konstantinstraße 19, 54290 Trier
Reinhold Schmitt
Fachanwalt für Familienrecht|204Metzelstraße 30, 54290 Trier

Helge Schoenewolf
Frauenstraße 8-9, 54290 Trier
Martha Schwiering
Fachanwalt für Strafrecht|6538Brotstraße 1, 54290 Trier

Silvia Sommer-Radke
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtKalenfelsstraße 5 a, 54290 Trier

Frank Tenbrock
Metzelstraße 30, 54290 Trier
Romy Thill
Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier
Hans-Georg Veit
Neustraße 17-18, 54290 Trier
Rebecca Joelle Weides
Metzelstraße 10a, 54290 Trier
Bernward Wittschier
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Rindertanzstraße 7a, 54290 Trier

Rainer Zahnhausen
Konstantinstraße 19, 54290 Trier
Stefan Zenzen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Fleischstraße 12, 54290 Trier
Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
junge Frau arbeitet an der Steuererklärung Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft
Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Verschweigen ist strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.
Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Trier zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung im heimischen Tresor Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Geschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Trier einfach.
Die Schwarzarbeit
Stapel Münzen Schwarzgeld Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Was ist eine Betriebsprüfung?
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Häusliches Arbeitszimmer
Geld auf Waage gegen Haus Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Aber es gibt Sonderfälle. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.