Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Trier für Ihre Rechtsfragen
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Trier.Andreas Ammer
Metzelstraße 30, 54290 TrierHelmut Beck
Brückenstraße 9, 54290 TrierRalf Becker
Metzelstraße 30, 54290 TrierAnne Bosch
Bruchhausenstraße 23, 54290 TrierWolfgang Braun
Fachanwalt für ArbeitsrechtBöhmerstraße 25, 54290 Trier
Christian Burg
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Böhmerstraße 10 a, 54290 Trier
Marina Simone Buron
Fachanwalt für FamilienrechtFleischstraße 67, 54290 Trier
Jürgen Erfurth
Dietrichstraße 20 a, 54290 TrierFrank Ernser
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Fahrstraße 12, 54290 Trier
Alexandra Fischer-Horn
Fachanwalt für FamilienrechtKonstantinstraße 19, 54290 Trier
Ralf Glandien
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Fleischstraße 67, 54290 Trier
Anja Hartkorn
Saarbrücker Straße 14, 54290 TrierRalph Herber
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Ostallee 3-5, 54290 Trier
Jakob B. Joeres
Metzelstraße 30, 54290 TrierLilla Juharos
Zuckerbergstraße 25, 54290 TrierLilla Juharos
Fachanwalt für Strafrecht|6538Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
Franz Kibler
Brotstraße 1, 54290 TrierBerthold Kohl
In der Olk 25 - 26, 54290 TrierKristian Kreuter
Zuckerbergstraße 25, 54290 TrierNicole Kürten
Fachanwalt für Familienrecht|204Glockenstraße 10, 54290 Trier
Michael Manfred Lang
Brotstraße 29, 54290 TrierStephanie Lang
Fachanwalt für Steuerrecht|204In der Olk 25 - 26, 54290 Trier
Gerhard J. Mindermann
Fleischstraße 34-36, 54290 TrierHermann Müller
Hauptmarkt 14, 54290 TrierSilke Müller-Thönißen
Frauenstraße 8-9, 54290 TrierStephan Oberbillig
Fachanwalt für VerkehrsrechtRindertanzstraße 7a, 54290 Trier
Alexander Pochilko
Hawstraße 1a, 54290 TrierThomas Roggenfelder
Konstantinstraße 19, 54290 TrierReinhold Schmitt
Fachanwalt für Familienrecht|204Metzelstraße 30, 54290 Trier
Helge Schoenewolf
Frauenstraße 8-9, 54290 TrierMartha Schwiering
Fachanwalt für Strafrecht|6538Brotstraße 1, 54290 Trier
Silvia Sommer-Radke
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtKalenfelsstraße 5 a, 54290 Trier
Frank Tenbrock
Metzelstraße 30, 54290 TrierRomy Thill
Bruchhausenstraße 23, 54290 TrierHans-Georg Veit
Neustraße 17-18, 54290 TrierRebecca Joelle Weides
Metzelstraße 10a, 54290 TrierBernward Wittschier
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Rindertanzstraße 7a, 54290 Trier
Rainer Zahnhausen
Konstantinstraße 19, 54290 TrierStefan Zenzen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Fleischstraße 12, 54290 Trier
Profis im Steuerrecht
Anwältin in Trier macht Steuerberechnung Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin liest Steuerbescheid Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Trier denkt über Strategie nach Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Trier zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Unternehmerin tippt auf Taschenrechner Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Steuerehrliches Ehepaar Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Trier.
Schwarzarbeit kurz erklärt
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Häusliches Arbeitszimmer
Mann arbeitet von zu Hause aus Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.