Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Übach-Palenberg
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Übach-Palenberg Mandate annehmen
Klaus Sistermanns
Erpener Weg 27, 52525 Heinsbergin 15.7 km Entfernung
Matthias Bassüner
Haselsteig 3, 52074 Aachenin 16.7 km Entfernung
Kirsten Bäumel
Fachanwalt für Steuerrecht|204Im Mariental 16, 52064 Aachen
in 17.0 km Entfernung
Steuerrecht - das ist was für Spezialisten
Anwältin für Steuerrecht in Übach-Palenberg Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Übach-Palenberg denkt über Strategie nach Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung im heimischen Tresor Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Geschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Übach-Palenberg.
Was ist Schwarzarbeit?
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Dies passiert jedoch eher selten. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Häusliches Arbeitszimmer
junge Frau arbeitet zu Hause Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So urteilte der Bundesfinanzhof. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.