Einen Anwalt für Steuerrecht in Verden (Aller) finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Verden (Aller).Torsten Ameis
Fachanwalt für ArbeitsrechtArtilleriestraße 6a, 27283 Verden (Aller)
Torsten Bauer
Am Hubertushain 19, 27283 Verden (Aller)Kai Bemmann
Lindhooper Straße 57, 27283 Verden (Aller)Klaus Bemmann
Lindhooper Straße 57, 27283 Verden (Aller)Björn Diering
Am Hufeisen 14, 27283 Verden (Aller)Sybille Gerstmayr
Fachanwalt für Familienrecht|6538Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Klaus Hanke
Untere Straße 21, 27283 Verden (Aller)Rosemarie Heims
Lindhooper Straße 10, 27283 Verden (Aller)Dieter Koch
Lindhooper Straße 12, 27283 Verden (Aller)Konstantin Kruschke
Lindhooper Straße 57, 27283 Verden (Aller)Unda Kristiane Küter
Artilleriestraße 6a, 27283 Verden (Aller)Heiner Lackmann
Große Straße 68, 27283 Verden (Aller)Ines Landwehr
Johanniswall 4, 27283 Verden (Aller)Kerstin Luschei
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Bremer Straße 53, 27283 Verden (Aller)
Gerd Luttmann
Fachanwalt für ArbeitsrechtHospitalstraße 6, 27283 Verden (Aller)
Jörk Matthäi
Fachanwalt für StrafrechtBremer Straße 53, 27283 Verden (Aller)
Jürgen Meyer
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Brigitte Polzin
Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)Daniela Post
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Große Straße 43, 27283 Verden (Aller)
Gerd-Jürgen Rahn
Hospitalstraße 6, 27283 Verden (Aller)Maren Rolink
Fachanwalt für IT-Recht|204Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Jakob Struif
Fachanwalt für StrafrechtNikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
Dietz Tretschok
Artilleriestraße 6a, 27283 Verden (Aller)Profis im Steuerrecht
Anwältin für Steuerrecht in Verden (Aller) Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.
Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.
Steuerhinterziehung
Buchhalterin berechnet Steuerdaten Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Die Chance einer Selbstanzeige
Unternehmer macht Selbstanzeige Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Verden (Aller) finden.
Die Schwarzarbeit
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.
Die Betriebsprüfung
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer
Geld auf Waage gegen Haus Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.