Anwalt für Steuerrecht in Weilerswist
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Weilerswist Mandate annehmen
Mathias Gleumes
Fachanwalt für Steuerrecht|7214Rochusstraße 216, 53123 Bonn
in 14.6 km Entfernung
Marco Manes
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Helmholtzstraße 4, 53123 Bonn
in 14.6 km Entfernung
Wilfried Bachem
Fachanwalt für SteuerrechtComantstraße 20, 53115 Bonn
in 17.7 km Entfernung
Peter Krieger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
in 17.8 km Entfernung
Ulrich Stahl
Bornheimer Straße 24, 53111 Bonnin 17.8 km Entfernung
Bernd Keller
Nonnenwerthstraße 13, 50937 Kölnin 18.4 km Entfernung
Thomas Dreyer
Hobsweg 43, 53125 Bonnin 18.9 km Entfernung
Jörg Alvermann
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 19.0 km Entfernung
Cristian Esteves Gomes
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 19.0 km Entfernung
Heinz-Willi Kamps
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 19.0 km Entfernung
Alexandra Mack
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 19.0 km Entfernung
Herbert Olgemöller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Köln
in 19.0 km Entfernung
Rolf Schwedhelm
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 19.0 km Entfernung
Peter Talaska
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11, 50858 Kölnin 19.0 km Entfernung
Heinrich Bürmann
Dürener Straße 295, 50935 Kölnin 19.4 km Entfernung
Jochen Jungbluth
Dürener Straße 295, 50935 Kölnin 19.4 km Entfernung
Franziska Bühring
Kaiserstraße 11, 53113 Bonnin 20.0 km Entfernung
Holger Dietrich
Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonnin 20.0 km Entfernung
Jan Finke
Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonnin 20.0 km Entfernung
Axel Hellinger
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Rosenstraße 35, 53113 Bonn
in 20.0 km Entfernung
Steuerrecht - das ist was für Spezialisten
Anwältin für Steuerrecht in Weilerswist Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Weilerswist.
Schwarzarbeit kurz erklärt
Taschenrechner Bezahlung Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Was ist eine Betriebsprüfung?
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
junge Frau arbeitet zu Hause Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Aber es gibt Sonderfälle. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.